Man könnte fast von einer „klassischen Schuldenfalle“ reden, in die unsere Leserin getappt ist. Wie ihr ergeht es leider vielen Frauen, die in Zeiten der Liebe für einen Kredit mitunterschreiben und danach, wenn die Beziehung gescheitert ist, alleingelassen auf einem Schuldenberg sitzenbleiben. „Im Jahr 2014 habe ich, nach mehrmaliger Aufforderung meines damaligen Ehemannes, nun Ex-Mann, und dessen Bank einen Kredit über 36.000 Euro mitunterschrieben“, berichtet die Frau. Von der Bank wären ihre Lohnzettel verlangt worden, aus denen eindeutig ersichtlich gewesen sei, dass sie nur teilzeitbeschäftigt und über ein monatliches Nettoeinkommen von 650 Euro verfügt hätte. Der Kredit sollte laut dem Mann für ein Familienauto verwendet werden. „Ich hatte nie Zugang zu diesem Geld und konnte darüber nicht verfügen. Kurze Zeit später hat mich mein Ex-Mann um die Trennung gebeten, das Geld wurde zum Teil für ein Cabrio ausgegeben. Über die Verwendung des restlichen Betrags weiß ich nichts!“, erzählt sie.

Ausfallsbürgin

Nach der Trennung und nunmehr erfolgten Scheidung sei sie von der Bank als Ausfallsbürgin verpflichtet worden. „Trotz mehrmaligen Versuchen und Darlegung der Sachlage bin ich nicht aus dieser Haftung entlassen worden“, klagt die Bürgin, die sich nun in einer fatalen Lage befindet. Sie hat ihre Arbeit verloren und muss für zwei minderjährige Kinder sorgen. „Mit meinem Einkommen konnte und kann ich nicht für einen so hohen Kredit aufkommen. Ich hätte nie von der Bank als Ausfallsbürgin verpflichtet werden dürfen. Ich frage mich, ob das rechtlich korrekt war?“, sucht sie nach einem Ausweg.

Damoklesschwert

Der Kreditnehmer sei bisher seinen Verpflichtungen nachgekommen, unsere Leserin habe derzeit keine Ratenzahlungen zu leisten. Die Bank stimmt einer Entlassung als Ausfallsbürgin nicht zu. „Was aber, wenn er einmal nicht mehr zahlt?“, fragt sich die Frau, über der nun weiterhin das Damoklesschwert des finanziellen Ruins schwebt.