FRAGE: Ich habe erst kürzlich einen Job bekommen. Er macht mir Spaß und ich gehe gern arbeiten. Trotzdem freue ich mich auch schon auf meinen ersten bezahlten Urlaub! Welche Ansprüche habe ich?

ANTWORT: Sie bekommen fünf Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. Fünf Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inklusive Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer Fünf-Tage-Woche ausgeht).
Die Frage, ab wann Sie wie viel Urlaub bekommen, beantwortet sich so: In den ersten sechs Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die Sie schon im Betrieb sind. Das heißt: Nach zwei Wochen in der Firma hätten Sie theoretisch Anspruch auf einen Arbeitstag Urlaub; nach einem Monat wären es zwei; nach 2,5 Monaten bereits fünf Arbeitstage.
Theoretisch deshalb, weil Sie ja nicht gleich zu Beginn Ihrer Arbeitszeit freinehmen werden beziehungsweise Sie nicht einfach auf Urlaub gehen können, wann Sie wollen.
Der Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z. B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (zum Beispiel Stornogebühren).