FRAGE: Von der Schweiz und von Italien hört man immer wieder über ganz besondere Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Tempolimits. Können Sie einen kurzen Überblick geben?

ANTWORT: Wer die Feiertage im Frühling für eine Reise ins nahe europäische Ausland nutzt, sollte beachten, dass dort andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten als in Österreich. Aber wer das Tempolimit überschreitet, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern muss auch tief in die Geldtasche greifen.
In der Schweiz zum Beispiel ergreift die Exekutive besonders harte Maßnahmen: Bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 40 km/h in einer 30er-Zone oder bei 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haftstrafe. Wer die Geschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, zahlt mindestens 165 Euro. Erlaubt sind in der Schweiz außerorts maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Aber auch im beliebten Reiseland Italien gibt es bezüglich der Tempolimits zwei Besonderheiten, die in Österreich nicht allgemein bekannt sein dürften: Einerseits erhöht sich der Strafsatz um ein Drittel, wenn man nachts zwischen 22.00 und 7.00 Uhr zu schnell fährt und erwischt wird.
Andererseits müssen junge Fahrer besonders vorsichtig sein – denn in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins gelten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen: auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Diese Regelung gilt auch für ausländische Führerschein-Neulinge.