FRAGE: Immer wieder liest man von sehr kurzen Fristen im Arbeitsrecht. Für mich stellt sich deshalb die Frage, ob diese überhaupt legal sind?

ANTWORT: Kurze Verfallsfristen kosten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viele Millionen Euro an erarbeiteten Ansprüchen. Ein von der AK Oberösterreich in Auftrag gegebenes Gutachten bringt der parlamentarischen Bürgerinitiative von AK und ÖGB Oberösterreich jetzt Rückenwind: Dieses kommt zum Schluss, dass kurze Verfallsfristen zumindest sittenwidrig sind. Die AK fordert deshalb die Abschaffung der kurzen Verfallsfristen im Arbeitsrecht rasch umzusetzen.
Ein Beispiel: Für einen ungarischen Fleischer konnte die AK fast 42.000 Euro an Lohndifferenz und nicht bezahltem Lohn, Sonderzahlungen, Überstunden sowie Diäten und Fahrtkostenersatz gerichtlich geltend machen. Der Haken dabei: Aufgrund der sechsmonatigen Verfallsfrist konnte die AK (mit Ausnahme der Lohnansprüche; für diese gilt die kurze Verfallsfrist im Kollektivvertrag nicht) nur die Ansprüche für diesen Zeitraum erstreiten.
Die Bürgerinitiative hat aber bereits erste Erfolge gebracht: Seit 1. Jänner 2015 müssen Prüfungen von Lohnzahlungen neben dem Grundlohn auch Überstundenabgeltungen, diverse Zulagen oder Zuschläge und Sonderzahlungen umfassen. Wenn sich im Zuge einer Beitrags- oder Betriebsprüfung herausstellt, dass Beschäftigte unterentlohnt wurden, müssen sie im Zuge der Einbringung der Strafanzeige vom Krankenversicherungsträger informiert werden.