"Die Hintermänner von dubiosen Firmen, die sich mit Abo-Fallen im Internet bereichern möchten, werden immer dreister", bericxhten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Aktuell würde die „Inkassoabteilung Steinbach & Partner“ 750 Euro fordern und mit Zwangspfändung, Hausbesuch und Schlüsseldienst drohen. In diesen Drohschreiben heißt es z. B.: „Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 07. 04. 2017 um 10.00 Uhr unser Inkasso Team besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden. Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt. Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird.“

Anmeldung für Routenplaner

Als Hintergrund haben die AK-Experten folgendes herausgefunden: Die Forderungen werden mit Anmeldungen für einen Routenplaner erklärt, etwa auf der Webseite „routenplaner-maps.com“. Diese ist den Konsumentenschützern schon lange bekannt, weil es sich dabei um eine Internetabzocke bzw. Abo-Falle der Web2go Solution GmbH handelt. Wer sich auf der Seite registriert, erhält eine Forderung über 500 Euro für 24 Monate. Obwohl es für derartige Forderungen laut AK keinen Rechtsgrund gibt. In der Folge werden die Betroffenen im E-Mail aufgefordert, für die Inanspruchnahme eines Routenplaners unverzüglich den angeblich offenen Betrag von 750 Euro per Amazon-Gutschein zu bezahlen, damit könnten sie die angedrohten – widerrechtlichen – Schritte abwenden.

Keine Zahlungspflicht

Die AK Tirol stellt klar: Auch wenn mit noch so schlimmen „Konsequenzen“ gedroht wird, besteht dennoch keine Zahlungspflicht! Die Konsumentenschützer weisen darauf hin, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht, auch dann nicht, wenn auf derart unseriöse Art und mit unhaltbaren „Drohungen“ gearbeitet werde. "Es können weder Gegenstände abtransportiert noch ein Schlüsseldienst beauftragt werden, dies ist rechtlich gar nicht möglich und dient allein dem Versuch, die Betroffenen einzuschüchtern und zu einer Zahlung zu bewegen", so die Experten. Ihr Rat: "Keinesfalls Zahlungen leisten und derartige Drohschreiben an Polizei oder Staatsanwaltschaft weiterleiten!"