FRAGE: Sie haben hier vor einiger Zeit über den Unterschied zwischen die berechtigter beziehungsweise unberechtigte Entlassung berichtet. Was aber sind die Konsequenzen für die Arbeitnehmerin, den Arbeitnehmer?

ANTWORT: Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Lassen Sie bei einer Entlassung von den Juristen der Arbeiterkammer prüfen, ob diese berechtigt erfolgt ist.
Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile: Arbeiter verlieren in der Regel (je nach Kollektivvertrag) die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Angestellte haben aber Anspruch darauf. Der größte finanzielle Verlust kann sich aus Schadenersatzansprüchen ergeben. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber alle Schäden ersetzen, die ihre Ursache in seiner berechtigten Entlassung haben. Darüber hinaus ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 28 Tagen (Sperre). Verlust der Abfertigung nach altem Abfertigungsrecht.
Eine unberechtigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis grundsätzlich auch mit sofortiger Wirkung. Eine Ausnahme bilden ArbeitnehmerInnen mit besonderem Entlassungsschutz (z. B. Schwangere). Arbeitnehmer erhalten jedoch alle Ansprüche, die sie bei einer termin- und fristgerechten Arbeitgeberkündigung erhalten hätten („Kündigungsentschädigung“). Das heißt, der Arbeitgeber muss alles zahlen, was Sie während der fiktiven Kündigungsfrist verdient hätten.