FRAGE: Ich habe eine Wohnung an ein Paar vermietet. Eine Person ist nun ausgezogen und der verbleibende Mieter möchte Neuerungen im Vertrag nicht akzeptieren. Bin ich verpflichtet, nur den alten Vertrag vorzulegen?

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund antwortet: Scheidet ein Mitmieter aus dem Mietvertrag aus, bleibt der Mietvertrag mit dem anderen aufrecht. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.
Eine Kündigung durch einen Mitmieter ist nur mit Zustimmung des Vermieters und des anderen Mitmieters möglich. Kein Mitmieter ist berechtigt, den Mietvertrag allein aufzukündigen.
Liegen die Zustimmungen vor, braucht der Vermieter ein Kündigungsschreiben des Mitmieters mit der gleichzeitigen Erklärung des Verbleibenden, dass er alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, vor allem die Bezahlung des gesamten Mietzinses, übernimmt.
Es kann auch ein neuer Vertrag mit dem verbleibenden Mitmieter abgeschlossen werden – auch mit neuem Inhalt –, dies setzt jedoch eine Einigung zwischen den Vertragsteilen voraus.