Mit dem „Flixbus“ fuhren unsere Leser von Salzburg zum Flughafen nach München. Als sie für die lange ersparte Traumreise auf die Malediven einchecken wollten, traf sie die Erkenntnis wie ein Schock: „Meine Tasche mit Reisepass, Handy, Geldtasche mit Kredit- und Bankomatkarte steckt im Netz des Bus-Sitzes!“ Es war 8 Uhr, der Flug sollte um 11.40 Uhr starten. Ein Wettlauf gegen die Zeit begann.

Wettlauf gegen die Zeit

Der junge Mann rannte dem Bus nach, doch vergeblich: Er war bereits abgefahren. Dann wollte er mit dem Handy der Freundin bei Flixbus anrufen und landete in einem Callcenter in Berlin. Falls die Tasche gefunden würde, werde sie in einigen Werktagen beim zentralen Fundbüro der Firma in Berlin abgegeben, wurde dem Kunden kühl beschieden. „Die Mitarbeiter des Callcenters zeigten sich weder einfühlsam noch interessiert“, berichtete der Mann. Er sei in ein Taxi gesprungen und dem Bus hinterhergefahren. Beim Callcenter sei man nicht bereit gewesen, den Chauffeur zu informieren oder zu stoppen. „Der Bus hätte ja kurz anhalten und die Tasche einem Botendienst übergeben können!“

Freunde und Helfer

Sogar die Polizisten am Flughafen telefonierten mit dem Callcenter, doch blitzten auch sie ab. Mit Müh und Not konnte herausgefunden werden, dass der Bus in Regensburg abgestellt werden würde. Das Angebot der Polizei, ihre Kollegen dort beim Bus vorbeizuschicken, um die Tasche in Empfang zu nehmen, wurde vom Callcenter brüsk zurückgewiesen. Erst nach mehreren Telefonaten gelang es den Polizeibeamten herauszufinden, dass der Bus im Stadtteil Straubing abgestellt werden sollte. Der verhinderte Urlauber brauste mit dem Taxi dorthin und konnte endlich seine Wertgegenstände in Empfang nehmen. „Ich bin zutiefst schockiert über diese kalte und herzlose Vorgehensweise. Man hat uns kaltblütig unsere Traumreise zunichtegemacht!“, ärgerte sich der junge Mann. Das Paar beschloss, sich zu verschulden, und buchte einen neuen Flug. Mit Taxi-, Handy- und Flugkosten entstand ein Schaden von rund 3000 Euro.

Keine Chance

Eine realistische Chance auf Schadenersatz gibt es dennoch nicht. „Ein Schadenersatzanspruch gegen das Busunternehmen dürfte nur schwer zu begründen sein. In den Geschäftsbedingungen bestehen zahlreiche Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse. Auch hat ja der Geschädigte selbst primär das auslösende Fehlverhalten durch Zurücklassen der Tasche gesetzt“, erklärte Rechtsanwalt Henrik Gießauf. Und Flixbus ließ den Ombudsmann auf seine Bitte um Stellungnahme und eine kulante Lösung wissen: „Eine Bearbeitung über Dritte ist nicht vorgesehen und hier besteht auch kein Informationsbedarf.“