Das Oberlandesgericht Wien bestätigt das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erstrittene Urteil gegen "Parship" (PE Digital GmbH): Ein nichtssagendes E-Mail mit einem Link, dem weitere Informationen entnommen werden könnten, stellt keinen ausreichenden Hinweis auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fristgerecht kündigen

"Parship" bietet befristete kostenpflichtige Mitgliedschaften an, die sich jedoch solange um jeweils 12 Monate verlängern, bis der Kunde den Vertrag fristgerecht kündigt. Damit es zu einer solchen automatischen Vertragsverlängerung kommen kann, verlangt das Konsumentenschutzgesetz zuvor einen „besonderen“ Hinweis auf den bevorstehenden Ablauf der Kündigungsfrist und auf die ohne Kündigung erfolgende automatische Vertragsverlängerung. Das von "Parship" zu diesem Zweck versandte E-Mail enthält weder im Betreff noch im Text einen Hinweis auf den Eintritt dieser Folgen, sondern lediglich einen Link, der auf die "Parship"-Startseite führt, wo man sich zunächst einloggen muss, um weitere Informationen abrufen zu können.

Gesetzliche Warnfunktion

Das ist nicht ausreichend, urteilte das OLG Wien. Die gesetzlich vorgesehene Warnfunktion kann die Nachricht nur dann erfüllen, wenn sie die Aufmerksamkeit des Adressaten erregt. Dafür sind eine aussagekräftiger Betreffzeile und eine Information im Text des E-Mails erforderlich. Im VKI freut man sich, dass dieser Praxis eine klare Absage erteilt wurde: „Wer einen Hinweis auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist derart versteckt erteilt, spekuliert geradezu darauf, dass dieser übersehen wird, damit es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt. Das Oberlandesgericht Wien hat nun klargestellt, dass die Warnfunktion des Hinweises nicht untergraben werden darf“, erklärt Laura Ruschitzka. Die Entscheidung ist bereits vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig: PE Digital GmbH kann dagegen noch außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erheben.

Was Betroffene tun können

Betroffene, die den Ablauf der Kündigungsfrist übersehen haben, weil sie lediglich durch ein solches Erinnerungs-E-Mail benachrichtigt wurden, können die Rückerstattung des verrechneten Entgelts verlangen, wenn sie die Dienste von "Parship" nach der Vertragsverlängerung nicht mehr in Anspruch genommen haben.