FRAGE: Muss ich das Service für meinen geleasten Neuwagen (Mazda) beim Verkäufer machen? Kann ich es auch bei einer anderen Madza-Werkstatt oder einer freien Werkstatt machen lassen? Verliere ich dadurch Garantierechte? Die Servicedaten werden in den Fahrzeugcomputer eingegeben, muss Mazda den Zugang zum Computer einer freien Werkstatt geben? Wenn kein Zugang zum Computer gewährt wird, gewährleistet eine schriftliche Bestätigung die Garantierechte?

ANTWORT: Es schadet der Garantie Ihres Fahrzeuges nicht, wenn Sie Ihr Service bei einer anderen Werkstatt machen lassen. Erst wenn im Zuge des Services Mängel entdeckt werden, müssen Sie aufpassen. Reparaturen, die nicht unter Ihre Garantie fallen, müssen lediglich sach- und fachgerecht durchgeführt werden. Nur wenn hier ein Fehler passiert, kann später eine Garantie abgelehnt werden, sofern ein Zusammenhang besteht. Fällt der gefundene Mangel jedoch grundsätzlich unter die Garantie, müssen Sie vorher in die Garantiebedingungen schauen. Hier kann vorgegeben werden, dass der Mangel in einer bestimmten Werkstatt repariert werden muss. Ansonsten müssten Sie die Kosten für die Reparatur selbst bezahlen.
Unabhängig von der Garantie müssen Sie auch im Leasingvertrag nachlesen, ob Ihnen vom Leasinggeber eine konkrete Werkstatt vorgegeben wurde. Hinsichtlich des Servicebuches sollte es keine Probleme geben. Bei Bedarf müssen alle Werkstätten einen Einblick in das digitale Servicebuch bekommen.