FRAGE: Ich habe auch einen Kachelofen in meiner Eigentumswohnung und den ganzen Winter mit Holzbriketts geheizt. Jetzt muss ich nachzahlen, obwohl ich den kleinen Heizkörper in der Küche nur ab und zu aufgedreht habe. Und die zweite Frage: Die Terrasse hat sich gesenkt; wer bezahlt die Reparatur?

ANTWORT: Hinsichtlich der Heizkosten müsste der Wohnungseigentumsvertrag (oder auch eine sonstige schriftliche einstimmige Vereinbarung) kontrolliert werden, ob Vereinbarungen hinsichtlich der Verteilung der Kosten vorliegen. Wenn keine Verdunstungszähler vorhanden sind, könnten Durchflusszähler vorhanden sein. Wenn jedoch überhaupt keine verbrauchsabhängige Ermittlung erfolgt, werden die Heizkosten nach Quadratmetern verteilt und eine Heizung mit dem Kachelofen würde in diesem Fall nur zu einer Erhöhung der Kosten, nicht jedoch zu einer Senkung führen.
Findet sich im Wohnungseigentumsvertrag keine Vereinbarung hinsichtlich der Erhaltungskosten für Terrassen, so hat jedenfalls die Eigentümergemeinschaft dafür aufzukommen, da es sich nach der Darstellung in der Anfrage nicht nur um ein Problem des Bodenbelages handelt, sondern um eine Senkung der baulichen Konstruktion.
Aus dem Kaufvertrag mit der Voreigentümerin sollte erschließbar sein, ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, wenn ein derartiger Mangel verschwiegen wurde.
In einem derartigen Fall empfiehlt es sich immer, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.