FRAGE: Mir ist leider das außerordentlich seltene Missgeschick passiert, dass ein Reisegutschein im Wert von 500 Euro von mir vernichtet bzw. verbrannt worden ist. Bevor er in unserer Gutschriftbox abgelegt worden wäre, dürfte er ins Altpapier gerutscht sein. Obwohl die Gutscheinnummer bekannt ist, will uns die Firma auf dem Kulanzweg nur 250 Euro zusprechen und behauptet, sie müssten überhaupt keinen neuen Gutschein ausstellen. Ist das korrekt?

Herbert Puschl von der Arbeiterkammer antwortet: Der genaue Inhalt der gegenständlichen Gutscheine des Reisebüros ist uns nicht bekannt. Aber unter der Annahme und der Erfahrung mit ähnlichen Gutscheinen, nehmen wir an, dass es sich dabei um einen Wertpapiergutschein handelt. Der Verlust eines solchen Wertpapiergutscheins führt zu einem „wirklichen Verlust“ des verbrieften Rechts, da die Innehabung notwendige Voraussetzung für die Rechtsausübung ist.
Eine Annahme des Kulanzangebots ist daher vom Konsumenten ernsthaft zu erwägen.