Unsere Leser wollen ein Haus bauen und benötigen dafür einen Kredit. Ein Makler versprach, diesen billiger zu beschaffen als bei einer renommierten Bausparkasse. Schließlich konnte er das aber nicht und das Geschäft platzte. Dennoch verlangte der Mann von dem Paar 1500 Euro Provision und drohte mit Klage.

Finanzexperte

Wir baten den Konsumentenschützer der AK, Peter Jerovschek, die Forderung zu prüfen. „Ihre Leser haben aus dem Beraterauftrag nichts zu zahlen!“, erklärte der Finanzexperte. Der Makler hätte die Möglichkeit gehabt, unabhängig von einem Zustandekommen eines Kreditabschlusses ein Beratungshonorar zu vereinbaren, was er aber nicht getan habe. Die Kunden hätten sich nur einverstanden erklärt, dass bei Zustandekommen und erfolgreicher Vermittlung einer Finanzierung durch das Kreditinstitut eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von drei Prozent des Kreditbetrages verrechnet werde und daraus eine Provision an den Makler fließen sollte.

Kostenloser Rechtschutz

„Das Risiko trägt der Makler, wenn aufgrund seiner Maklertätigkeit kein Vertrag zustande kommt“, ist Jerovschek überzeugt, den auch die Klagsdrohung nicht schreckt. Für diesen Fall bot er der Familie eine Vertretung durch die AK an.