FRAGE: Wenn ich im Schritttempo an einer haltenden Straßenbahn vorbeifahre, weil niemand ein- oder aussteigt, werde ich von nachkommenden Autofahrern oft wild angeblinkt. Offenbar sind sie der Meinung, dass man in die Haltestelle überhaupt nicht einfahren darf, solange die Straßenbahn steht. Wie ist die Rechtslage wirklich?

ANTWORT: Die Einfahrt in die Haltestelle ist nicht verboten, aber sie darf nur unter größter Vorsicht erfolgen. Die Experten vom Kuratorium für Verkehrssicherheit erklären: An einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug darf auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand - das sind mindestens 1,5 Meter - vorbeigefahren werden. Ein- oder aussteigende Personen dürfen hierbei weder gefährdet noch behindert werden - wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten. Fußgänger dürfen die Fahrbahn bereits dann betreten, wenn die Straßenbahn in den Haltestellenbereich (15 m vor bzw. nach der Haltestellen-Tafel) einfährt.
Was viele auch nicht wissen: Hält eine Straßenbahn an, so verzichtet sie damit nicht auf ihren Vorrang: Sie könnte jederzeit wieder losfahren! Straßenbahnen dürfen ihre Geschwindigkeit auch dann erhöhen, wenn sie gerade überholt werden. Die Tramway muss vor Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten nicht anhalten, um Fußgängern oder Radfahrern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren zu ermöglichen.