FRAGE: Der Zaun vom Nachbarn neigt sich immer weiter zu mir herüber. Jetzt steht er schon 10 cm in mein Grundstück hinein und ich habe große Mühe, zum Gießen und Jäten und Ernten in mein Beet zu kommen. Kann ich von ihm verlangen, dass der Zaun wieder geradegestellt wird?

ANTWORT: Aus dem von Ihrem Leser übermittelten Foto ist ersichtlich, dass tatsächlich einige Zaunsäulen eine erhebliche Schieflage aufweisen. Aus den Angaben Ihres Lesers ergibt sich weiter, dass dieser Zaun vom Nachbarn errichtet worden ist. Unter der Voraussetzung, dass der Zaun seinerzeit in Bodenhöhe exakt an der Grundgrenze errichtet wurde, würde sich durch die nunmehr eingetretene Schräglage einiger Zaunsäulen ergeben, dass diese vom Nachbarn errichteten Zaunsäulen nunmehr in den Luftraum über dem Grundstück Ihres Lesers ragen. Dies würde einen unzulässigen Eingriff des Nachbarn in das Eigentumsrecht Ihres Lesers bedeuten. Ihr Leser hätte daher gegenüber dem Nachbarn Anspruch darauf, dass dieser den Eigentumseingriff durch Geradestellen der zwischenzeitig in Schieflage geratenen Zaunsäulen beseitigt und er könnte einen derartigen Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Dazu muss Ihr Leser den Nachweis erbringen, dass die Grenze exakt im Bereich der dem Leser zugewandten Kante des Zaunes auf Bodenniveau verläuft. Dafür wäre, wenn für den Grenzverlauf noch der alte Maria Theresianische Kataster gilt, der seit Jahren unbeanstandet bestehende Zaun ein starkes Indiz.