Seit spätestens 01. Jänner 2010 gilt in allen europäischen Staaten die EU Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG). Der darin enthaltene Artikel 20.2 soll sicherstellen, dass Konsumenten beim Einkauf in anderen EU Mitgliedsstaaten nicht aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz diskriminiert werden.

Geoblocking

Ein Bericht des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC Net) zeigt jetzt, dass trotz dieses Diskriminierungsverbotes weiterhin Geschäftspraktiken wie beispielweise Geoblocking genutzt werden, um Konsumenten beim Onlineshopping zu behindern und ihnen den Zugang zu Dienstleistungen im Binnenmarkt zu erschweren.

Beschwerden mehr als verdoppelt

Im Untersuchungszeitraum von Jänner 2013 bis Dezember 2015 hat das Netzwerk 532 Beschwerden bezüglich Artikel 20.2 der Dienstleistungsrichtlinie erhalten. Damit sind die Beschwerden von Konsumenten wegen Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden Einkauf um 140 Prozent angestiegen. Der überwiegende Teil davon wurde von Konsumenten aus Österreich eingebracht, gefolgt von Italien und Irland.

Diskriminierung

Konsumenten sind demnach regelmäßig damit konfrontiert, dass ihnen wegen ihres Wohnsitzes oder ihrer Nationalität die Lieferung verweigert wird oder sie höhere Preise zahlen müssen. Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass manche Händler künstliche Barrieren erzeugen und ihre Gründe dafür oft ungerechtfertigt sind.

Forderungen der Konsumentenschützer

Das ECC-Net fordert mehr rechtliche Klarheit darüber, unter welchen Umständen Händler gewisse Dienstleistungen verweigern dürfen. Die Rechtsdurchsetzung bei Verstößen gegen die Vorgaben müsse ebenfalls verbessert werden. „Die Dienstleistungsrichtlinie war ein wichtiger Schritt hin zu einem funktionierenden Binnenmarkt. Dennoch zeigen die Beschwerden, die wir erhalten, dass Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit nicht effektiv bekämpft und keine eindeutige Rechtssicherheit geschaffen wurde“, sagt Reinhold Schranz, Jurist des Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). „Konsumenten sind mit zu vielen Hindernissen konfrontiert und die Händler können oft keine nachvollziehbaren Gründe dafür anführen. Das ECC-Net begrüßt es aber, dass die EU Kommission den weiteren Handlungsbedarf bereits erkennt. Eine Initiative in diese Richtung ist die vorgeschlagene Geoblocking-Verordnung.“

Vollständiger Bericht

Der Bericht „Beschränken unsichtbare Grenzen weiterhin den Zugang von Konsumenten zu Dienstleistungen in der EU?“ ist das Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung der Arbeit des ECC-Net zur Dienstleistungsrichtlinie. Das Projekt wurde unter der Leitung des EVZ Irland von den Zentren aus Österreich, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Großbritannien durchgeführt.