Das Christkind bringt einen Gutschein für einen Brunch? „Achten Sie darauf, ob es eine Frist gibt“, rät AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig, bestätigte der Oberste Gerichtshof. Eine Verkürzung der Frist ist möglich, aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund.

Kein Umtauschrecht

Wer sich beim Kauf der Jacke nicht sicher ist, ob sie passt, sollte auf Nummer sicher gehen. „Lassen Sie einen Umtausch auf der Rechnung vermerken“, so Zgubic. „Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht.“ Viele Händler räumen freiwillig einen Umtausch ein. Das steht auf der Rechnung.

Gewährleisrtung

Ist das Produkt defekt, gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen. Ist das nicht möglich, kann eine Preisminderung gefordert oder das Geld zurückverlangt werden.

Rechtzeitig bestellen

Wer Geschenke per Mausklick kauft, sollte sie rechtzeitig bestellen, damit sie wirklich unter dem Christbaum liegen. Beachten Sie Lieferzeiten, Adressangaben und das Kleingedruckte. Vergleichen Sie Preise und schauen Sie auf Nebenkosten. Bei sehr niedrigen Preisen für Markenware skeptisch sein: Sie könnte gefälscht sein