FRAGE: Bin ich versichert, wenn ich vom Büro aus zu meiner Bank fahre und es passiert mir etwas? Was wird als Arbeitsunfall gewertet?

ANTWORT: „Ein Arbeitsunfall ist von privaten Freizeit- oder Verkehrsunfällen zu unterscheiden. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn er im Zuge einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Dazu zählt auch der Weg von und zur Arbeit“, erläutern die Experten der Arbeiterkammer.
Am Arbeitsplatz sind das jene Unfälle, die durch die Arbeitstätigkeit verursacht werden, wenn die Schädigung überwiegend auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist.
Aber auch Unfälle auf bestimmten Wegen von und zur Arbeit zählen dazu: auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück; auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte; auch Fahrgemeinschaften sowie einmal monatlich der Weg zur Bank (welche, das muss in der Firma bekannt sein) sind geschützt; auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück (die Adresse des Arztes muss dem Arbeitgeber bekannt sein); auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause; auch auf Wegen zur Interessenvertretung (AK, ÖGB).
Wege zu berufsbildenden Kursen sind geschützt, außer sie dienen der Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit oder der Vermittlung von Allgemeinwissen ohne Berufs-Bezug.