FRAGE: Da der Winter ja bereits wieder vor der Tür steht, hätte ich folgende Rechtsfrage, die an ein Erlebnis anknüpft, das einem Bekannten im Vorjahr in einem Skigebiet passiert ist. Nach starken Schneefällen schoben die Schneepflüge den Schnee ständig gegen den Straßenrand, sodass die geparkten Autos schließlich nicht mehr aus den Parkplätzen herausfahren konnten. Da er keine Schaufel mit hatte, war er gezwungen mit Schwung über den Schneewall zu fahren. Dabei saß er auf dem Schneewall auf und der Schweller seines Autos wurde eingedrückt. Haftet der Straßenerhalter oder der Schneepflug-betreiber für den Schaden?

ANTWORT: Das österreichische Schadenersatzrecht fußt im Wesentlichen darauf, dass ein entstandener Schaden immer vom Verursacher des Schadens, also vom Schädiger, bezahlt werden muss. In vielen strittigen Fällen ist der Verursacher nicht immer sofort und ohne Probleme festzustellen. Der beschriebene Fall hingegen ist für die Experten aber einfach zu bewerten: „Sie schreiben, dass festgestellt wurde, dass das Auto durch einen Schneewall eingeschlossen war und ihr Bekannter trotzdem mit Schwung darüber gefahren ist, um aus dem Parkplatz zu gelangen. Da er das Hindernis erkannt hat und es auch möglich und zumutbar ge-wesen wäre, den Schneewall vor dem Ausfahren aus dem Parkplatz zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, hat er keinen Schadenersatzanspruch für den eingedrückten Schweller“, erklären die Juristen vom D.A.S-Rechtsschutz.