Vor zehn Jahren hatte unsere Leserin aus Kärnten drei Jahre lang ein Wertpapierdepot bei der Direktbank in Salzburg. „Ich habe im Jahr 2006 das gesamte Geld abgehoben und am Schalter um Schließung gebeten, damit war der Fall für mich erledigt!“, berichtet die Bankkundin. Doch heuer im Frühjahr fiel die Frau aus allen Wolken: Das Konto hätte weiter bestanden und es wären Gebühren in der Höhe von 300 Euro angefallen, wurde der Kundin mitgeteilt. „Ist diese Forderung rechtens oder kann ich mich dagegen wehren?“, fragte sich die Leserin.

Keine Kündigung

Nach Durchsicht der Unterlagen konnten die Experten der Arbeiterkammer feststellen, dass die Kundin im Jahr 2006 ihr Erspartes von ihrem Wertpapierdepot abgehoben hatte, eine Kündigung des Depots jedoch ausgeblieben ist. „Ob dafür die Bank oder die Konsumentin das Verschulden trifft, war aufgrund der langen Zeitspanne nicht mehr nachvollziehbar“, berichtet Herwig Höfferer von der AK. Die Bankkundin habe die Behebung in der damaligen Filiale der Bank in Klagenfurt durchgeführt und ihrer Ansicht nach auch mitgeteilt, dass das Konto geschlossen werden soll. „Dies erscheint an sich logisch, da der Konsumentin zum damaligen Zeitpunkt offenbar bewusst war, dass in den Folgemonaten keine Einzahlungen auf das Wertpapierdepot erfolgen werden“, argumentiert der Konsumentenschützer. Doch mit logischen Argumenten war der Bank nicht beizukommen: „Weil die Kundin jedoch keinen Nachweis über die Schließung des Depots vorlegen konnte, sie aus rechtlicher Sicht jedoch den Beweis erbringen muss, dass das Konto geschlossen wurde, war die Forderung der Bank von 300 Euro teilweise korrekt“, so Höfferer.

Verjährung

Das Geldinstitut hatte jedoch übersehen, dass Kontoführungsgebühren, Zinsen und Spesen bereits nach drei Jahren verjähren. „Die Forderung in der Höhe von 300 Euro war überhöht. Obwohl die Bank diesen unstrittigen Rechtsstandpunkt nicht geteilt hat, konnte nach mehrmaliger Intervention eine konsumentenfreundliche Lösung erzielt werden“, freut sich der AK-Experte. Unsere Leserin musste anstelle der geforderten 300 einen pauschalen Betrag von nur 50 Euro für Kontoführung, Sollzinsen und Spesen überweisen. Das Konto wurde geschlossen.