FRAGE: Wir wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft eines Fußballplatzes. Dieser ist umgeben von Einfamilienhäusern. Es hat sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass jeweils eine Stunde vor jedem Spiel, während der Halbzeit sowie am Ende des Spieles sehr laut Musik über Trichterlautsprecher gespielt wird. Was können wir tun?

ANTWORT: Gemäß dem Steiermärkischen (auch dem Kärntner) Landes-Sicherheitsgesetz begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt. Wenn auf einem grundsätzlich mitten in einem Wohngebiet gelegenen Fußballplatz so laut Musik über Trichterlautsprecher gespielt wird, dass dadurch auf Nachbarliegenschaften eine Unterhaltung nur mühsam möglich ist, wird dieser Lärm jedenfalls als störend anzusehen sein. Störender Lärm ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann als ungebührlich erregt zu beurteilen, wenn der Erreger des Lärms damit gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muss und jene Rücksichten vermissen lässt, die die Umgebung verlangen kann.
Bei Beurteilung der Frage, ob ungebührlich störender Lärm erregt wird, ist wichtig, mit welcher Lautstärke (objektiv gemessen) und über welche Zeitspannen hinweg, Musik gespielt wird. Ich empfehle, vorerst das Gespräch mit den Verantwortlichen. Sollte dies zu keiner Verbesserung führen, wäre eine Anzeige nach der angeführten Gesetzesstelle bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.