FRAGE: Ich habe von meiner Firma einen PKW zur Verfügung gestellt bekommen, mit dem ich auch meine Arbeitskollegen zur Baustelle mitnehmen muss. Nun will mir der Arbeitgeber dafür einen Sachbezugswert verrechnen. Dadurch zahle ich mehr Lohnsteuer. Ist dieser Abzug gerechtfertigt?

ANTWORT: Wird einem Dienstnehmer ein Firmen-Pkw (Pkw, Kombi, Mannschaftsbus … etc.) für Fahrten von der Wohnung zu einer Baustelle zur Verfügung gestellt, dann liegt für diese Strecke ein sachbezugsfreier Werksverkehr vor, wenn keine private Nutzung erfolgt.
Erhält ein Dienstnehmer einen Firmen-Pkw mit der Auflage, regelmäßig auch andere Dienstnehmer nach Hause zu bringen bzw. von zu Hause ins Unternehmen (bzw. zur Baustelle) mitzunehmen, dann gilt Folgendes:
Für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung ist dann kein Sachbezugswert zu verrechnen, wenn der Firmen-Pkw durch die Fahrgemeinschaft in der Regel zu mindestens 80 % ausgelastet ist. Damit eine Auslastung von 80 % gegeben ist, muss ein 5-sitziger Pkw zumindest durch Fahrer und drei  Beifahrer besetzt sein. Die Auslastung ist auch dann erfüllt, wenn sie erst während der Fahrt erfolgt (zum Beispiel mehrere Einstiegsstellen). Im Fahrtenbuch sind die beförderten Dienstnehmer namentlich zu dokumentieren.
Bei den mitfahrenden Dienstnehmern liegt Werkverkehr vor und es steht keine Pendlerpauschale zu. Ihnen ist aber auch kein Sachbezugswert zuzurechnen.
Kein Sachbezug ist dann möglich, wenn nachweislich (Fahrtenbuch) keine Privatfahrten vorliegen.
Für Privatfahrten die über Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung hinausgehen ist in der Abrechnung ein Sachbezug anzusetzen. Der Sachbezugswert erhöht die Steuerbemessungsgrundlage und führt somit zu einer höheren Lohnsteuer.