FRAGE: Ich musste 60 Euro für eine Fehleranalyse bei meinem Auto bezahlen, die schließlich gar nichts ergeben hat. Sind solche Kosten nicht durch die Garantie gedeckt?


ANTWORT: Gewährleistung oder Garantie bedeutet nicht, dass keine Kosten entstehen können. Es sind nämlich nicht alle Mängel davon umfasst. Außerdem werden diese Ansprüche gegen unterschiedliche Personen gerichtet. Die Garantie ist üblicherweise gegen den Hersteller geltend zu machen. Sie deckt nur Mängel ab, die in den Garantiebedingungen genannt sind. Sie ist eine rein vertragliche Zusage, konkrete Mängel zu beheben. Entspricht der Mangel nicht den Bedingungen, haben Sie auch keine Ansprüche auf Garantie oder Kostenersatz.
Die gesetzliche Gewährleistung ist hingegen nicht gegen den Hersteller geltend zu machen, sondern ist vom Händler einzufordern, der Ihnen das Auto verkauft hat. Bei der Gewährleistung muss der Mangel bereits bei Übergabe beziehungsweise dem Kauf vorhanden sein. Liegt ein solcher Mangel vor, müssen Sie dem Händler die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben.
Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer anderen Werkstatt gehen, sollten Sie dies vorher unbedingt mit dem Händler absprechen. Es kann sonst als Gewährleistungsverzicht gewertet werden und Sie könnten auf möglichen Kosten sitzen bleiben.
Handelt es sich um keinen Gewährleistungsmangel, oder ist die Frist (zwei Jahre ab Kauf/Übergabe) abgelaufen, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst tragen.