Die sogenannte „Freizeitpolizze“ ist derzeit wieder in aller Munde. Durch diese Absicherung sollen mehr Grundstückseigentümer das Begehen und Befahren ihrer Wege durch Wanderer, Reiter und Radfahrer erlauben, so das Ziel des Landes Steiermark. Doch in welcher Hinsicht sind die Sportler damit abgesichert?

Absicherung?

Prinzipiell soll die neue Freizeit-Polizze des Landes, die ein Wegehalter mit der regional zuständigen Tourismusorganisation abschließen muss, dem Grundeigentümer bzw. Instandhalter die Sorge vor der Wegehalterhaftung nehmen. Die Polizze nimmt den Wegehaltern nämlich ihre gesetzliche Haftung ab. „Für Schäden die Wanderer, Reiter und Mountainbiker fremden Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, sind diese selbst verantwortlich und müssen dafür gegebenenfalls haften“, weiß Herbert Schrefl, Obmann-Stellvertreter der Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versiche-rungsangelegenheiten in der Wirtschaftskammer Steiermark.

Mountainbiker und Reiter

Auch wer als Reiter oder Mountainbiker nicht die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten aufweist, kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er einen Schaden verursacht. Für Fußgänger bzw. Wanderer gibt es dazu keine speziellen Vorgaben – also keine „Wandertüchtigkeit“ –, für Radfahrer genügt die Vollendung des 12. Lebens-jahres. Reiter müssen körperlich geeignet und des Reitens kundig sein.

Privathaftpflicht

„Die Privathaftpflichtversicherung, die meist in einer Haushaltsversicherung inkludiert ist, schützt gegen Schadenersatzansprüche aus Vorfällen, bei denen man jemand anderem fahrlässig etwas angetan, z. B. bei einem Fahrradunfall jemanden verletzt, hat. Nicht gedeckt sind somit Eigenschäden. Dies sind Schäden, die sich der Versicherungsnehmer selbst zugefügt hat.“, weiß Schrefl.

Der Hintergrund

„Das Tourismusressort verfolgt mit der Versicherung einerseits das Ziel, Grundstückseigentümer zu motivieren, Wege über private Liegenschaften der Allgemeinheit für Sport- und Freizeitaktivitäten (Wandern, Mountainbiken, Reiten, Langlaufen usw.) zugänglich zu machen und diesen im Gegenzug dafür Rechtssicherheit zu gewährleisten und andererseits Personen, die diese Wege benutzen und dabei Unfälle erleiden, Versicherungsschutz hinsichtlich berechtigter versicherter Haftpflichtansprüche zu gewähren“, heißt es in der Infobroschüre des Landes Steiermark zu den Absichten hinter der Freizeit-Polizze.

Ohne Haftung keine Deckung

"Auch wenn der Titel Freizeit-Polizze manche auf einen falschen Gedanken bringen kann, eine völlige Absicherung für alle Eventualitäten ist durch die Freizeit-Polizze auf keinen Fall gegeben", sagt Schrefl: „Kinder unter 12 Jahren sind als Radfahrer zum Beispiel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso muss ein Biker natürlich auf für ihn geeigneten Wegen unterwegs sein.“ Ein Eigenverschulden ist dadurch nie gedeckt: „Wo keine Haftung, da natürlich auch keine Deckung.“

Unfallversicherung

Angestellte können sich nach einem Unfall im Krankenstand erholen. Schwieriger gestaltet sich das allerdings bei Selbstständigen: „Für Selbstständige ist eine Lösung mit einem Taggeld nach einem Unfall wegen des Einkommensausfalls sicher überlegenswert“, so Schrefl. „Besser sind aber noch betrieblich absetzbare Versicherungslösungen wie zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsvorsorge für freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende.“