Das Verbot von Laubbläsern, Laubsaugern sowie Laubsauger-/Laubbläserkombinationsgeräten ist so gut wie auf Schiene. Am 29. Jänner endete die Begutachtungsfrist, drei Stellungnahmen wurden zu dem Vorhaben des Landes, in den 333 steirischen Feinstaubsanierungsgebieten ein solches Verbot verordnen zu wollen, abgegeben. Ablehnend äußert sich die Wirtschaftskammer Steiermark: positive Effekte für die Lüftgüte seien vernachlässigbar; Unternehmen, die Laubbläser anbieten, würden wirtschaftlich beeinträchtigt.