Der gesamte im Jahr 2009 amtierende Vorstand der Hypo Alpe-Adria muss sich seit Mittwoch in Klagenfurt vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Andreas Höbl wirft ihnen vor, den Aufsichtsrat über Liquiditätsprobleme der Bank nicht informiert zu haben. Ex-Vorstandschef Franz Pinkl, Ex-Vorstand Andreas Dörhöfer und zwei weitere Ex-Vorstände bekannten sich zum Auftakt nicht schuldig.

Richterin Sabine Roßmann musste gleich zu Beginn das Verfahren gegen den fünften Ex-Vorstand ausscheiden, weil dieser krankheitshalber nicht erschienen war. Höbl warf den vier Angeklagten vor, sie hätten dem Aufsichtsrat in einem Sonderbericht darüber informieren müssen, dass der damalige Mehrheitseigentümer Bayerische Landesbank (BLB) am 4. Dezember eine Kreditlinie über 500 Mio. Euro gekündigt hatte. Ebenso hätte der Aufsichtsrat darüber informiert werden müssen, dass die BLB für 11. Dezember die Aufkündigung von 650 Mio. Euro Krediten und 600 Mio. Euro Liquidität angekündigt hatte.

Keine Diversion

Angeklagt sind die Manager nach Paragraf 81 des Strafgesetzbuchs und nach dem inzwischen nicht mehr geltenden Paragraf 255 Aktiengesetz, dieser war 2015 durch Paragraf 163 Strafgesetz ersetzt worden. Laut Höbl ist der alte Paragraf für die Angeklagten günstiger, daher müsse er für sie angewendet werden. Eine Diversion kommt für Höbl "nicht in Frage", wie er eingangs feststellte.

Pinkls Verteidiger Gernot Murko argumentierte, sein Mandant sei freizusprechen. Er bestritt, dass für Pinkl überhaupt eine Berichtspflicht an den Aufsichtsrat bestanden habe. Zu dem Zeitpunkt sei die BLB mit 68 Prozent Mehrheitseigentümer und im Aufsichtsrat mit sechs Mitgliedern vertreten gewesen. Pinkl solle also verurteilt werden, weil er dem Eigentümer nicht berichtet habe, was der Eigentümer tue. Außerdem hätte es genügt, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Kemmer (damals Vorstandschef der BLB, Anm.) informiert worden sei, und dieser habe definitiv detailliert Bescheid gewusst, was auch aus den Einvernahmeprotokollen hervorgehe. Gleiches gelte für das Verschweigen von Informationen, denn der Aufsichtsratschef habe alles gewusst.

"Wie die Jungfrau zum Kind"

Peter Lenisch, Verteidiger des Zweitangeklagten, meinte, sein Mandant "kommt auf die Anklagebank wie die Jungfrau zum Kind". Er sei mit den Vorgängen nicht befasst gewesen, zudem stelle sich die Frage, ob der Vorwurf der Liquiditätsgefährdung nicht unberechtigt sei. Es habe nämlich überhaupt keine Liquiditätskrise gegeben. Der Anwalt des Drittangeklagten, Sebastian Lesigang, unterstrich, es sei durch das Nicht-Berichten ja gar kein Schaden entstanden.

Bernhard Fink, Verteidiger Dörhöfers, betonte, dieser habe seine Berichtspflicht nicht verletzt. Offenbar liege eine Verwechslung vor, und zwar von den Begriffen Eigenkapital und Liquidität. Damals habe es 2,17 Mrd. Euro an Liquidität gegeben, dazu eine Reserve von 1,5 Mrd Euro. Das Problem sei gewesen, dass die BLB hätte haben wollte, dass die Hypo ihre Liquiditätsreserve bei ihnen parken solle, das Geld sei aber bei der Oesterreichischen Nationalbank geparkt gewesen. Fink kündigte auch an, dass man mit den 22 von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen nicht das Auslangen finden werde. Die Verteidigung werde sicherlich ebenfalls Zeugen beantragen.

Diskussion um Liqudität

Die Richterin erklärte, es werde für das Verfahren auf jeden Fall einen Sachverständigen brauchen, um die unterschiedlichen Darstelllungen des Themas Liquidität zu analysieren. "Ich kann das sicher nicht berechnen", sagte Roßmann. Sie schlug drei Namen vor und meinte, sie hoffe sehr, dass man sich auf einen der drei einigen könne. Nach den Ersteinvernahmen der vier Manager sollen die Anwälte Stellung zum Thema Gutachter beziehen.

Als erstes wurde Pinkl von der Richterin befragt. Der 60-Jährige, der eigenen Angaben zufolge derzeit seinen Bauernhof in Ternitz bewirtschaftet, betonte, dass man kein akutes Liquiditätsproblem gehabt habe. Man habe aber bei der Hauptversammlung am 11. Dezember 2009 auf jeden Fall eine Lösung wegen des Eigenkapitals gebraucht. Zwei Mrd. Euro hätten nachgeschossen werden müssen, um die Bank mittelfristig am Leben zu erhalten. Wäre das Kapital nicht gekommen, hätte man die Kapitalgrenze unterschritten und die Aufsicht informieren müssen. Pinkl klagte auch darüber, dass der Vorstand von den Eigentümern in Bezug auf die Kapitalerhöhung hingehalten worden sei.

"Musste BayernLB vertrauen"

Pinkl erklärte wortreich, was er denn nicht alles unternommen habe, um die Kapitalkrise der Bank zu lösen. Es habe auch im Dezember 2009 noch Gesprächsbereitschaft der BLB gegeben. Er sei auch in der zweiten Dezemberwoche noch der Überzeugung gewesen, dass die Bayern eine Kapitalerhöhung durchführen würden. "Ich musste darauf vertrauen", sagte Pinkl. Der Vorstand habe aber vorsorglich bereits Schritte vorbereitet, für den Fall, dass es doch nicht dazu kommen würde.

Für Mittwochnachmittag und Donnerstag ist die Ersteinvernahme der anderen drei Angeklagten vorgesehen, danach wird Richterin Roßmann das Verfahren unterbrechen, bis das notwendige Gutachten zum Thema Liquidität vorliegt.