Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will in der Frage der geschwärzten Akten für den Hypo-Untersuchungsausschuss rasch entscheiden. Laut Auskunft eines Sprechers gegenüber der APA am heutigen Mittwoch ist das Höchstgericht bestrebt, die angeregte Frist von vier Wochen einzuhalten.

Im Laufe des Tages erwartet der VfGH den formalen Antrag des Finanzministeriums mit allen Unterlagen. Diese werden dann gesichtet. Streng genommen kann man dem VfGH nicht vorschreiben, wie lang er sich für eine Entscheidung Zeit lassen darf, laut Gesetz soll er aber "tunlichst" innerhalb von vier Wochen zu einem Entschluss kommen. Da das Gericht diese Frist auch einhalten will, ist damit zu rechnen, dass der Fall nicht im Rahmen der Juni-Session, sondern bei einer außertourlich einberufenen Session behandelt wird.

Im Antrag des Finanzministeriums geht es um vier Dokumente. Die Entscheidung des VfGH wird diese konkreten Akten betreffen, es ist aber wohl auch zu erwarten, dass der Gerichtshof richtungsweisende Aussagen trifft, aus denen man dann Schlüsse für andere Fälle ziehen kann.

Auch der U-Ausschuss selbst könnte sich noch ans Höchstgericht wenden, allerdings noch nicht jetzt. Denn laut Verfahrensordnung muss das Parlament den betroffenen Stellen zunächst zwei Wochen Zeit geben, brauchbare Akten nachzuliefern. Gesetzt hat man diese Frist dem Finanzministerium und der Fimbag, sie läuft seit dieser Woche. Die Fimbag hingegen könnte, sollte die Nachforderung des Parlaments bereits eingelangt sein, schon jetzt den VfGH anrufen - wie es eben das Finanzressort getan hat.

Divergierende Rechtsmeinungen

Die Parlamentarier sind der Meinung, dass das Unkenntlichmachen von Dokumenten nicht erlaubt ist, weil es neuerdings ohnehin die Möglichkeit gibt, Akten als vertraulich einzustufen. Mehrere Stellen hatten geschwärzte Akten geliefert, argumentiert wurde unter anderem mit dem Bankgeheimnis oder Datenschutz. Da man auch bei diversen Aussprachen auf keinen grünen Zweig kam, zeichnete sich zuletzt schon ab, dass die Sache vorm VfGH landen wird.

Der U-Ausschuss hatte, wie es die formalen Regeln als Voraussetzung für den Gang zum Höchstgericht vorsehen, letzte Woche einen sogenannten Beharrungsbeschluss an Finanzministerium und Fimbag gefasst. Damit wurde das Finanzressort aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen insbesondere vier bestimmte Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes unabgedeckt vorzulegen.

Noch am selben Tag, als die Aufforderung im Ressort eintraf, stellte das Ministerium in einem der APA vorliegenden Antwortschreiben an die Ausschuss-Vorsitzende Nationalratspräsidentin Doris Buers (SPÖ) klar, dass man nicht nachliefern wird. Das Ressort beharrt nämlich auf seiner Rechtsmeinung und verweist etwa auf ein Gutachten des Universitätsprofessors Nicolas Raschauer: Demnach könne es erforderlich sein, "bestimmte vorzulegende Aktenteile zu schwärzen bzw. abzudecken", denn "zwingende Geheimhaltungsansprüche" würden auch durch das "neue Informationsordnungsregime" des Nationalrats nicht aufgehoben.

In dem Schreiben an Bures bekräftigt das Ressort, "an einer raschen Klärung der Rechtslage interessiert zu sein", weshalb man noch am Dienstag den für eine solche Klärung zuständigen Verfassungsgerichtshof angerufen hat. "Damit leistet das Bundesministerium für Finanzen einen weiteren Beitrag zur transparenten Aufklärung der Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria", betonte man.