Seit Montag liegt die erste Klage gegen das Land Kärnten bzw. die Kärntner Landesholding auf Auszahlung der Bürgschaft für eine Heta-Anleihe vor, die unter das FMA-Moratorium fällt. Die HMLK Rechtsanwälte haben für ein deutsches Finanzinstitut einen einstelligen Millionenbetrag beim Landesgericht Kärnten eingeklagt. Ihr Argument: Das Zahlungsmoratorium für die Heta gilt nicht für den Bürgen.