Lanker sieht in der Veröffentlichung des Namens jenes Bankkunden, der 2005 in Liechtenstein von Kulterer drei Mio. Euro in bar erhalten hat, einen Bruch des Bankgeheimnisses und der Verschwiegenheitspflicht. Der Anwalt hatte im Dezember 2010 gegenüber der CSI Hypo erklärt, der Waffenproduzent Gaston Glock sei der Empfänger des Geldes gewesen.