Beide Streitparteien haben in der Zwischenzeit ihre Rechtspositionen bekräftigt. Weil die Republik Österreich im Zuge der Notverstaatlichung der Kärntner Bank für die Kredite der Bayern in der Hypo bürgte, hat die EU-Kommission dies als staatliche Beihilfen eingestuft. Österreich betont, dass die Republik keine Garantie für die Rückführung der Kredite übernommen hat. Insofern könne auch keine Beihilfe vorliegen, argumentiert Wien. Die Republik hat im Herbst Nichtigkeitsklage gegen den EU-Kommissions-Beihilfenentscheid eingelegt. In der Nichtigkeitsklage wird zudem argumentiert, dass die Republik von der EU-Kommission nicht einmal angehört worden sei.