Die Reparaturfondsabrechnung weist große Ausgaben auf, obwohl keine großen Reparaturen durchgeführt wurden. Jedoch gab es einen Wasserschaden, der von einer Firma bei Arbeiten in einer Wohnung verursacht wurde.

ANTWORT: Dazu erklärt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Wenn ein Wasserschaden auftritt, erstellt die Durchfeuchtung der Bausubstanz einen schweren Schaden des Hauses dar. Die Verwaltung hat daher die Behebung des Schadens zu beauftragen. Auch die Rechnungen sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen und werden in der Regel von der Versicherung refundiert. Nicht jeder Schaden ist aber durch eine Versicherungsdeckung abgesichert. Das richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und der Art des Schadens. Es ist grundsätzlich richtig, dass die Kosten der Schadensbehebungen ebenso wie die Refundierungen der Versicherung in die Abrechnung aufgenommen werden. Zu hinterfragen ist aber, warum die Versicherung keine größeren Leistungen erbracht hat bzw. ob diese teilweise im nächsten Jahr erbracht wurden. Wenn der Schaden bei einer Reparatur verursacht wurde, muss der Verursacher dafür aufkommen.