Die Eigentümerin hat das Landesdarlehen für unsere Mietwohnung vorzeitig zurückgezahlt und uns eine wesentlich höhere Miete vorgeschrieben. Laut Mietvertrag wäre das Darlehen erst im Juni 2016 ausgelaufen. Ist das in Ordnung?

ANTWORT: Bei der rechtlichen Beurteilung gehe es um die Auslegung des Parteiwillens bei Abschluss des Mietvertrages, erklärt Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband und führt aus: Hier muss geprüft werden, ob für die Parteien die Rückzahlung des Darlehens oder das im Mietvertrag angegebene Datum, nämlich der 30. 6. 2016, für den Abschluss der darauffolgenden Mietzinsvereinbarung relevant war. Wurde auf das Datum abgestellt, dann dürfte eine Erhöhung des Mietzinses erst danach erfolgen. Wurde aber auf die Rückzahlung des Darlehens abgestellt, würde eine Anhebung auch nach vorzeitiger Tilgung des Darlehens möglich sein. Aus der Schilderung der Textpassage und aus der Tatsache, dass der Mietzins nicht gleich nach der Tilgung des Darlehens, sondern erst zehn Monate später erhöht wurde, wird der Parteiwille wohl eher auf das Datum und nicht auf die Tilgung abgestellt gewesen sein. Stimmt das, hätte der Vermieter erst nach dem 30. 6. 2016 den Mietzins erhöhen dürfen.