Unsere Leser wollten einen Ausflug mit einer Draisine machen und haben telefonisch eine Tour gebucht. Doch dann hat ihnen der Hitzesommer einen Strich durch die Rechnung gemacht: Die Vorhersage kündigte enorme Temperaturen für den Ausflugstag an. „Da wir ein Kleinkind und zwei Pensionisten mitgenommen hätten, haben wir wieder abgesagt“, erzählt unsere Leserin. Als dann die Kunden eine Rechnung über die vollen Kosten erhalten hatten, wollten sie das nicht akzeptieren: „Wir verstehen, dass Ihnen durch eine Absage zwei Tage vor der Tour Unannehmlichkeiten entstanden sind, jedoch haben wir Ihnen eine schriftliche Absage übermittelt und damit sollte die Stornierung gültig sein“, schrieben sie. Doch eine kostenlose Stornierung war nicht mehr möglich.

Verträge sind einzuhalten

„Pacta sunt servanda“!, heißt es dazu im Juristenlatein. „Das bedeutet, dass Verträge, wenn sie einmal geschlossen wurden, Gültigkeit haben und einzuhalten sind. Eine Auflösung ist daher nur im Kulanzweg möglich“, erklärt dazu Birgit Auner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Meist sei dies unter Zahlung einer Stornogebühr möglich. Die Variante der Vertragsauflösung mit Stornogebühr ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, die auf der Homepage des Unternehmens abrufbar sind, hat die Juristin herausgefunden. Bis zum zweiten Tag vor dem gebuchten Fahrtantritt wären daher 80, danach 100 Prozent des Mietentgeltes zu bezahlen. „Da die Stornierung erst am Freitag, allerdings außerhalb der – ebenfalls auf der Homepage ersichtlichen Geschäftszeiten des Unternehmens eingegangen ist –, könnte die Familie lediglich beweisen, dass dem Unternehmen ein geringerer Schaden entstanden ist“, meint Auner. Die Kundin konnte eine Verringerung der Stornokosten um 50 Euro erreichen, ist aber dennoch verärgert: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass in der Tourismusbranche, so wenig auf Kundenbedürfnisse eingegangen wird.“