Ich bin nur da gesessen und habe geheult“, erinnert sich die junge Frau aus Graz Umgebung an das schreckliche Ereignis vor zwei Jahren. Im Mai 2013, damals in der 34. Woche schwanger, war sie mit einer Freundin nach Antalya auf einen Kurzurlaub geflogen; bei der Hinreise verlief alles klaglos; dennoch legte sie, ohne dass es verlangt worden wäre, ein ärztliches Attest über ihre Flugtauglichkeit vor. Als sie eine Woche später wieder nach Hause fliegen wollte, gab’s aber Probleme: „Ich wurde vom Bodenpersonal in den Bauch gepikst: ,Sie sind ja schwanger!‘, wurde mir vorgehalten“, erzählt die Frau. Das Attest, das beim Hinflug anstandslos akzeptiert worden war, stieß nun auf unüberwindliche Skepsis. Dieses wäre schon vor acht Tagen ausgestellt, also einen Tag abgelaufen und somit ungültig, behaupteten die Mitarbeiter der Fluglinie. Dann gab es eine große Aufregung, ein ständiges Hin- und Her; die Frau darf fliegen, darf doch nicht; schließlich entschied der Flugkapitän auf Nein; und das Gepäck der Hochschwangeren wurde wieder ausgeladen und die Frau in der Türkei einfach sitzen gelassen. „Binnen Sekunden musste meine Freundin entscheiden, ob sie bei mir bleiben oder nach Hause fliegen will“, berichtet die Steirerin. Die Freundinnen blieben zusammen und kämpfen nun gemeinsam um einen Schadenersatz.

Andere Fluglinie

Ein Arzt in Antalya stellte - ohne Untersuchung - ein neues Attest aus und die beiden Frauen flogen noch am selben Abend mit einer anderen Fluglinie nach Hause; allerdings auf eigene Kosten! Laut Bedingungen im Internet sei nur bei „Schwangerschaften mit Komplikationen“ ein Attest notwendig, das nicht älter als sieben Tage sein darf, erklärt der Grazer Rechtsanwalt, der im Rahmen der Arbeiterkammer-Rechtshilfe den Fall übernommen hat. Bei seiner Mandantin sei die Schwangerschaft problemlos verlaufen, eine Befristung also nicht vorgesehen, so der Jurist.

Zwei Jahre langer Prozess

Der Advokat fügt an: „Dass damals Menschen falsch entschieden haben, kann ich nachvollziehen, dass sich TUI als Veranstalter aber zwei Jahre lang gewehrt hat, der Betroffenen 450 Euro an Unkosten zu ersetzen, ist für mich völlig unverständlich. In den letzten Verhandlungsrunden seien rund 200 Euro als Vergleich angeboten, die Kosten der Freundin, die als Begleiterin in der Türkei bleiben musste, abgelehnt worden. Bei TUI-Österreich beharrte man bis zuletzt darauf, dass von der Kundin, die für „Schwangere vorgesehenen Richtlinien“ nicht eingehalten worden wären. Auch hätte sich die Schwangere informieren müssen. Das habe sie, sogar mehrmals, entgegnet ihr Anwalt, der außerdem eine „Aufklärungspflicht seitens des Veranstalters“ anführt.

Unmögliche Behandlung

„Es geht mir nicht ums Geld, aber es ärgert mich, wie ich damals als Hochschwangere behandelt worden bin“, erklärt die glückliche Mutter einer mittlerweile zwei Jahre alten Tochter. Das Verfahren in dieser Sache am Wiener Handelsgericht wurde am Mittwoch geschlossen. Das Urteil ergeht schriftlich.

Keine Stellungnahme

Die Pressesprecherin von TUI-Österreich, Kathrin Limpel, wollte, obwohl sie von der Kleinen Zeitung zu den Vorfällen befragt wurde, keine Stellungnahme abgeben, weil es sich um ein „laufendes Verfahren“ handle.