Doch dem war nicht so. „Wir wurden jetzt darüber informiert, dass dieser Bruchfall nicht gedeckt ist, da das Handy nicht ordnungsgemäß verwahrt wurde. Aber wie sieht dann eine ordentliche Verwahrung aus? Wenn ich das Handy immer so sicher verwahre, dass nichts passiert, dann brauche ich natürlich gar keine Versicherung“, ärgert sich der Kunde über das „zu hinterfragende Geschäftsmodell“.

Immer sorgsam verwahren!

„Der Ausschlussgrund wurde durch eine unsachgemäße Verwahrung des Versicherungsgegenstandes herbeigeführt. Es handelt sich um eine unsachgemäße Verwahrung, wenn das Mobiltelefon beim Aussteigen aus dem Fahrzeug aus der Tasche rutscht. Das Telefon muss in diesem Fall, entgegen den Versicherungsbedingungen, einer nicht vorausschauenden Verwahrung unterlegen sein. Wäre das Gerät trotz einer sorgsamen Verwahrung zu Schaden gekommen, hätte die Versicherung einer Kostenübernahme zugestimmt“, erklärte Stefan Ganglbauer von Hartlauer etwas sperrig. Unter welchen Umständen die Versicherung gezahlt hätte, wurde dem Ombudsmann nicht mitgeteilt.