Im Jahre 2003 wurde bei mir im Alter von 31 Jahren Brustkrebs diagnostiziert. Die Diagnose erfolgte von einem Arzt, zu dem mich meine Hausärztin überwiesen hatte, im Rahmen der Ultraschalluntersuchung. In der normalen Mammografie war kein Knoten sichtbar“, erzählt eine Leserin. Seitdem gehe sie regelmäßig zu diesem Arzt ihres Vertrauens zur Nachsorge und habe die Kosten mit der Gebietskrankenkasse abgerechnet. Was bisher auch nie ein Problem war. Doch die letzte Honorarnote wurde von der GKK nicht mehr akzeptiert. „Da frage ich mich jetzt aber, ob man nicht mehr als mündiger Bürger gesehen wird, welchem die selbstständige Arztwahl überlassen wird“, ärgert sich die Patientin und verlangt Aufklärung.

Früherkennungsprogramm

„Vom Arzt Ihrer Leserin wurden bisher die Qualitätskriterien nicht nachgewiesen, weshalb im konkreten Fall der Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt werden musste“, so Bauer, der anfügt: „Ich möchte noch persönlich darauf hinweisen, dass mit der Einführung der Qualitätskriterien eine langjährige Forderung von Frauenvereinen und Frauenbewegungen erfüllt wurde!“