Kurz nachdem Manfred Lutz seinen Wagen bei der Werkstätte seines Vertrauens beim Service gehabt hatte, passierte das Unerwartete: Auf dem Autobahnzubringer leuchtete plötzlich die Lampe „Ölstand nachfüllen“ auf. Wenig später, mitten in einem Kreisverkehr, dann die Warnung: „Motor sofort abstellen!“ „Da ein gefahrloses Stehen-bleiben im Kreisverkehr nicht möglich war, sind wir die paar Meter auf einen unmittelbar neben dem Kreisverkehr befindlichen Parkplatz gefahren. Haben den Motor abgestellt und das Auto wurde nicht mehr gestartet“, berichtet unser Leser. Die Folge: ein Motorschaden; die Reparaturkosten betrugen rund 4500 Euro. Aufgrund seines Rechtsempfindens ging Manfred Lutz davon aus, dass diesen Schaden natürlich der Verursacher, also die Werkstätte, bzw. deren Versicherung bezahlen werde.

Gutachten

Die „Uniqa“ ließ jedoch ein Gutachten erstellen und lehnte die Bezahlung des Schadens ab: „Mit größter Wahrscheinlichkeit wäre der Lagerschaden nicht entstanden, wenn der Motor nach Aufleuchten der Ölstandsanzeige sofort abgestellt worden wäre!“ „Dass die Warnhinweise von uns nicht beachtet wurden, kann nicht behauptet werden“, bat der Leser den Ombudsmann um Hilfe. Wir ersuchten die Versicherung, ihren Standpunkt noch einmal zu überprüfen und hatten Erfolg. Zwar wandte die Versicherung weiter ein Mitverschulden des Fahrzeuglenkers ein: „Da der Ölaustritt allmählich erfolgte, ist davon auszugehen, dass Sie Ihr Fahrzeug - trotz Aufleuchten der Ölkontrolllampe - nicht sofort abgestellt, sondern weiter betrieben haben, obwohl in der Bedienungsanleitung dazu eindeutige Weisungen vorhanden sind!“, erklärte der Leiter der Haftpflichtabteilung der „Uniqa“, Karl Ferrari, dem Betroffenen. Dennoch war die Versicherung schließlich bereit, einen Teil des Schadens, 3094 Euro, zu übernehmen. „Unter dieser Voraussetzung ist eine Verschuldensteilung von zwei zu eins zu Ihren Gunsten als äußerst großzügig zu werten“, war die „Uniqa“ überzeugt. „Obwohl wir uns vollkommen unschuldig fühlen und uns fragen, wie so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist“, nahm die Familie Lutz das Angebot an.