Im Libor-Skandal um manipulierte Zinssätze droht den 16 beteiligten Großbanken weiterer Ärger. Ein New Yorker Berufungsgericht befand am Montag Kartellrechtsklagen von Investoren für zulässig und überstimmte damit eine Entscheidung aus der vorherigen Instanz. Es geht um Schadenersatzforderungen von Investoren - darunter US-Gemeinden und -Städte - in Milliardenhöhe.

Verbotene Absprachen

Die Kläger werfen Geldhäusern wie der Bank of America oder der Deutschen Bank vor, den für Finanzgeschäfte in dreistelligem Billionenwert richtungsweisenden Libor-Zins durch Absprachen zu ihren Gunsten manipuliert zu haben. Die Abweisung der Klagen sei gekippt worden, weil die Anleger nicht die Chance gehabt hätten, ihre Anschuldigungen richtig zu begründen, erklärte das Gericht.

Den in den Libor-Skandal verwickelten Banken wurden in den vergangenen Jahren bereits zum Teil hohe Strafen in verschiedenen Ländern aufgebrummt. Bei der Entscheidung des Berufungsgerichts in Manhattan ging es zunächst vor allem um die Frage, ob in dem Fall gegen das Kartellrecht verstoßen wurde.

1,27 Mio. Dollar Bußgeld

Ebenfalls in höherer Instanz revidiert wurde am Montag ein Bußgeld in Höhe von 1,27 Milliarden Dollar (1,13 Mrd. Euro), das im Sommer 2014 von einem New Yorker Bezirksgericht wegen dubioser Hypothekengeschäfte gegen die Bank of America verhängt worden war. Die Berufungsrichter hielten die Beweise für nicht ausreichend.