Es ist die übliche Praxis der Mobilfunker. In Tarifen wird von unbegrenzten Datenvolumen gesprochen. Doch gemeint ist damit, dass ab einer bestimmten Grenze die Download-Geschwindigkeit gedrosselt wird. Und zwar so radikal, dass Surfen im Internet eigentlich nicht mehr möglich ist.

Ein Deutscher Verbraucher hat gegen diese Praxis geklagt und Recht bekommen. Für das Landesgericht Potsdam ist die besagte Klausel nicht zulässig. Das Berichtet Spiegel Online. Die Drosselung komme der Reduzierung der Leistung auf Null gleich. Und das obwohl das Angebot ja suggeriert, dass der Datentraffic unbegrenzt sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Keine Entscheidung in Österreich

In Österreich führt der Verein für Konsumenteninformation einen Musterprozess gegen T-Mobil, bei dem es um die selbe Sache geht. Nachdem das Handelsgericht dem VKI rechtgegeben hatte, hat der OGH eine Revision des Urteils zugelassen. Damit landet die Materie wieder vor dem Handelsgericht Wien.