Der US-Internetkonzern Google hat seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum "Recht auf Vergessen" im Mai 2014 knapp 350.000 Löschanträge erhalten. Die meisten der 348.085 Anträge zur Löschung von Suchergebnissen seien aus Frankreich und Deutschland eingegangen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Insgesamt seien 1,23 Millionen Internetadressen überprüft worden, von denen 42 Prozent aus den Google-Suchergebnissen in Europa entfernt worden seien.

Recht auf Vergessen

Der EuGH hatte entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das "Recht auf Vergessen" bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen.

Aus dem Bericht von Google geht hervor, dass in Frankreich 73.399 Anträge gestellt wurden, die sich gegen knapp 250.000 Links richteten. In Deutschland bemühten sich Nutzer demnach in 60.198 Fällen um Löschung, betroffen waren gut 220.000 Internetadressen. Vor allem wollten Nutzer den Angaben zufolge Querverbindungen zu ihren Profilen im sozialen Netzwerk Facebook aus der Google-Suche löschen lassen.