Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt einen Musterprozess gegen die Hypo Steiermark. Es geht um Geschlossene Fonds der Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC). Das Unternehmen hat Schiffs- und Immobilienfonds verkauft.

Ausgangspunkt ist der Fall eines steirischen Ehepaares, das durch Vermittlung der Bank im Jahr 2005 drei MPC-Fonds gekauft hatte. Dabei waren die Betroffenen nicht ausreichend über die besonderen Risiken dieser Anlageform informiert worden. Das Landesgericht für Zivilsachen Graz verurteilte die Hypo Steiermark daher dazu, dem betroffenen Ehepaar die Hälfte des erlittenen Schadens (insgesamt rund 35.000 Euro) zu ersetzen. Die andere Hälfte hätten die Konsumenten – wegen Mitverschuldens – selbst zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VKI plant, gegen das Mitverschulden in Berufung zu gehen.

Falsche Garantie

Eine Falschberatung durch die Hypo Steiermark liegt nach Ansicht des Gerichts insbesondere deshalb vor, weil die Betroffenen nicht über das Risiko eines Totalverlustes informiert worden waren. Das eingesetzte Kapital könne – so die Auskunft der Bank – nicht verloren gehen. Auch eine Aussage des damaligen Geschäftsführers der österreichischen MPC-Vertriebstochter blieb unwidersprochen, wonach eine Gefährdung des eingesetzten Geldes nur dann bestehe, „wenn es zu einem Weltkrieg kommt“.

Darüber hinaus wurde das Ehepaar nicht klar darauf hingewiesen, dass die versprochenen Ausschüttungen von jährlich 6 bis 8,5 Prozent bei wirtschaftlichen Problemen des Fonds zurückgefordert werden können. Solche Rückforderungen stellen ein erhebliches Risiko dar, eine entsprechende Aufklärung durch die Hypo Steiermark blieb jedoch aus.

Risikohinweise nicht gelesen

Das LG Graz geht deshalb davon aus, dass die Bank den Konsumenten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet ist. Gleichzeitig sieht das Gericht allerdings auch eine Mitschuld der Betroffenen, da diese – obwohl keine völlig unerfahrenen Anleger – den Risikohinweisen auf der Rückseite der von ihnen unterzeichneten Formulare nicht nach nachgegangen waren.

„Wir gehen davon aus, dass hinsichtlich dieses Mitverschuldens noch nicht das letzte Wort gesprochen ist“, erklärt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Der VKI wird gegen diese Entscheidung in Berufung gehen.“

Weitere Klagen

Die Hypo Steiermark ist die einzige Bank in Österreich, die nicht bereit war, mit dem VKI für Konsumentinnen und Konsumenten, die sich durch die Vermittlung von MPC-Fonds geschädigt sehen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Der VKI führt daher – mit Unterstützung des Prozessfinanzierers FORIS AG – auch zwei Sammelklagen gegen die Bank. In einer dieser Sammelklagen findet am Dienstag 17.11.2015, 9.30 am Handelsgericht Wien (1030 Wien, Marxergasse 3) im Saal 2205 die erste Verhandlung statt.