Die Meinl Bank bzw. deren Eigentümerin hat ein Schiedsverfahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsstelle bei der Weltbank in Washington eingeleitet. Die "Far East"-Gesellschaft beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich "mindestens" 200 Millionen Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer "achtjährigen Hexenjagd der Regierung" gegen die Bank.

Bei der Schiedsstelle ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) bei der Weltbank in Washington DC ist laut Homepage die Klage der "B.V. Belegging-Maatschappij Far East"am 30. Juli 2015 registriert worden. Die "Far East" wird von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler vertreten. Es ist laut Anwaltsangaben die erste Investorenklage gegen die Republik Österreich. Sie stütze sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta.

"Blindwütige Kampagne"

Die Anwälte Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen vertreten die Meinl-Bank-Muttergesellschaft "Far East" bei ihrer Klage. Im Gespräch mit der APA sagte Reisenfeld, die österreichische Regierung sei gemäß internationalem Recht verantwortlich für alle Handlungen anderer Staatsorgane, die gegen die Meinl Bank bzw. deren Organe gerichtet seien. Gewaltenteilung zwischen der Regierung (Exekutive) und dem Justizsystem (Judikatur) werde nicht akzeptiert. Daher sei auch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und der Finanzmarktaufsicht gegen die Meinl Bank bzw. deren Organe der Republik direkt zuzurechnen, argumentiert der Anwalt.

Das Investment der "Far East" in Österreich, also die Meinl Bank, sei durch das Vorgehen der Justiz und der Finanzmarktaufsicht geschädigt worden, erläutert Reisenfeld. "Die blindwütige Kampagne gegen die Meinl Bank ... und dass das Interesse der Far East an der Meinl Bank nicht geschützt wurde, waren unfair, ungerecht und ein absichtlicher Machtmissbrauch", heißt es in einer Aussendung der Anwaltskanzlei. Das habe eine "Enteignung" der Far East-Investition in die Meinl Bank zur Folge gehabt.

Jahrelange Ermittlungen

Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Immobilienfonds Meinl European Land (MEL) lauten auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Beschuldigten bzw. ihre Anwälte weisen die Vorwürfe entschieden zurück und haben ihrerseits zahlreiche Beschwerden eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

US-Anwalt Reisenfeld sieht insbesondere in den jüngsten Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Absetzung der Meinl-Bank-Direktoren sowie in den Verfahren betreffend der 212 Millionen Euro schweren Sonderdividende "Vergeltungsmaßnahmen" gegen die Meinl Bank. Es gehe hier offenbar um "Vergeltung" wegen der bereits im Dezember 2014 angekündigten Schiedsgerichtsklage auf 200 Mio. Euro. Seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) wird das von deren Sprecher auf APA-Anfrage als "Schwachsinn" zurückgewiesen. Die FMA habe aufgrund bestimmter Fakten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten, dies habe sie im Fall der Meinl Bank gemacht.

"Unfaire Strafverfolgung"

Österreich sei für die Aktionen seiner Staatsorgane gemäß internationalem Investitionsschutzrecht verantwortlich, sagte Reisenfeld. Daher müsse es die "unfaire" Strafverfolgung stoppen. Auf den Einwand, dass es in Österreich ein System der Gewaltentrennung gebe und die Regierung nicht in die Justiz eingreifen könne meinte der Anwalt, das werde vom internationalen Investitionsschutzrecht nicht anerkannt.

Republik: "Vollkommen unzutreffend"

Das Finanzministerium hat am Dienstagabend bestätigt, dass die Eigentümergesellschaft der Meinl Bank, die Beleggingsmaatschappij Far East, am 13. Juli beim Internationalen Schiedsgericht "International Centre for Settlement of Investment Disputes International - ICSID" in Washington eine Schiedsklage gegen die Republik Österreich eingebracht hat.

In der Schiedsklage werde "vollkommen unzutreffend behauptet", dass die Meinl Bank AG und ihre Organe in den österreichischen straf-, abgaben-, zivil- und bankaufsichtsrechtlichen Verfahren diskriminiert werden und ein rechtsstaatliches Verfahren in Österreich nicht gewährleistet sei, meint man im Finanzministerium.

Obgleich die Klägerin eine niederländische Gesellschaft sei, werde die Schiedsklage auf das zwischen Malta und der Republik Österreich abgeschlossene Investitionsschutzabkommen gestützt, weil die Firma nun in Malta ihren Geschäftssitz habe. Jedenfalls werde die Finanzprokuratur gemeinsam mit einer vor Ort in Washington tätigen Rechtsanwaltskanzlei die Republik in dem Verfahren vertreten.