Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen dürfte der höchstzulässige Garantiezins in der Lebensversicherung 2016 weiter abgesenkt werden. Für neue Verträge, die ab kommendem Jahr abgeschlossen werden, könnte der Satz dann von 1,50 auf 1,25 Prozent zurückgehen.

Die Gesamtverzinsung ist jedoch samt Gewinnbeteiligung ohnedies deutlich höher, meist bei drei Prozent oder darüber.

"Wie es aussieht, ist grundsätzlich zu erwarten, dass der höchstzulässige Garantiezins nochmals gesenkt wird", sagte FMA-Mediensprecher Klaus Grubelnik auf APA-Anfrage und verwies dazu auf die zugrunde liegende Formel, die sich an der Sekundärmarktrendite (SMR) orientiert. Ein entsprechendes Verfahren habe die Behörde aber noch nicht eingeleitet.

Vermutlich ab 1. Jänner 2016

Die Bekanntgabe erfolgt dann durch eine Novelle der FMA zur Höchstzinssatzverordnung. Wahrscheinlichster Anpassungstermin werde der 1. Jänner 2016 sein, früher nicht. Wenn nicht andere rechtliche Gründe für eine andere Vorgangsweise sprechen, ist dies immer ein Jahresbeginn. Vor Jahren wurde einmal eine Anpassung wegen einer VAG-Novelle auf Herbst vorgezogen. Obendrein müssen die Sprünge nach oben oder unten grundsätzlich immer mindestens einen Viertel Prozentpunkt ausmachen, ansonsten erfolgt keine Änderung.

Voriges Jahr ist schon früher als heuer festgestanden, dass mit Jahreswechsel eine Anpassung ansteht, deshalb hat die FMA 2014 bereits Ende Mai angekündigt, eine Novelle zur Senkung des Satzes von 1,75 auf 1,50 Prozent, wie sie dann Anfang 2015 erfolgt ist, in Begutachtung zu geben. In Kraft getreten ist diese Novelle Mitte Juli 2014.

Versicherungen sollen sich nicht übernehmen

Die Festlegung eines Höchstsatzes für die Zinsgarantie soll verhindern, dass sich Versicherungen mit Versprechen an ihre Kunden übernehmen. Gerade angesichts der aktuelle Niedrigzinsphase, die nach Vermutung vieler Experten noch Jahre andauern könnte, wird die Finanzierung solcher langfristen Zusicherungen immer schwieriger; unter zu hohen Versprechen leidet etwa die deutsche Assekuranz.

Die Absenkung des höchstzulässigen Garantiezinssatzes bezieht sich nur auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie - also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern sowie Risiko- und Kostenanteilen. Nicht betroffen sind Gewinnbeteiligungen in der Lebensversicherung, die zum Garantiesatz noch dazukommen.

Gesamtverzinsung höher

Mehrere große Player der heimischen Versicherungsbranche haben in den letzten zwei Monaten die Gesamtverzinsung für ihre Häuser mit 3,25 Prozent beziffert. Insgesamt liegt der Markt hier zwischen 3,0 und 3,25 Prozent, es gibt aber auch einzelne Ausreißer, die noch 3,50 Prozent anbieten.