Klingt fast gleich und sieht auch noch ähnlich aus: Zwischen der Marke des britischen Senders "Sky" und dem Namen des Internet-Telefoniedienstes "Skype" besteht Verwechslungsgefahr. Das entschieden die Richter des EU-Gerichts in Luxemburg.

Die Richter gaben damit dem EU-Markenamt Recht, das den Eintrag von "Skype" als Marke nach Protesten von "Sky" abgelehnt hatte. "Sky" ließ seinen Namen vor "Skype" schützen und besitzt damit die älteren Rechte.

Microsoft will in Berufung gehen

Der Software-Konzern Microsoft, zu dem "Skype" inzwischen gehört, will nun Rechtsmittel einlegen. "Wir sind zuversichtlich, dass es keine Verwechslung dieser Marken und Dienste gibt", teilte ein Sprecher mit. "Diese Entscheidung verlangt von uns nicht, Produktbezeichnungen in irgendeiner Weise zu ändern." Vor Gericht geht es nur um das Thema Markenschutz ganz grundsätzlich, aber nicht etwa um Verbote, die Namen zu nutzen.

Auszug aus dem Urteil
Auszug aus dem Urteil © kk
Das Logo von Sky
Das Logo von Sky © sky
Das Logo von Skype
Das Logo von Skype © skype

Zwischen den beiden Zeichen gebe es eine bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit, urteilten die Richter. So würden Menschen das Wort "Sky" ("Himmel" auf Englisch) in "Skype" leicht wiederfinden. Zudem werde das "Y" in "Skype" nicht kürzer ausgesprochen als in "Sky". Die wolkenförmige Umrandung des Wortes "Skype" im Logo der Firma macht die Sache aus Sicht der Richter noch schlimmer - denn dies könne den Betrachter erst recht an den Begriff "Himmel" ("Sky") denken lassen.

Letztes Wort hat der Europäische Gerichtshof 

Damit kann sich "Sky" gegen die Verwendung des Begriffes "Skype" wehren. Allerdings ist gegen das Urteil des EU-Gerichts noch eine Berufung beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof möglich. Skype wurde im Jahr 2003 von den skandinavischen Software-Entwicklern Niklas Zennström und Janus Friis gegründet und im Oktober 2011 für 8,5 Milliarden Dollar (7,62 Milliarden Euro) an Microsoft verkauft. Die Klage gegen den IT-Dienstleister "Skype" hatte "Sky" bereits 2005 und 2006 erhoben.

Das Urteil im Wortlaut gibt's hier.