Der Verwaltungsgerichtshof hat dieser Tage alles klargemacht: Die „Holzbrett-Strafe“ gegen die Grazer Unternehmerin Ushij Matzer ist rechtskräftig. Wie berichtet hatte die Stadt Graz gegen die Bioladenbetreiberin eine Geldstrafe von ursprünglich 500 Euro verhängt, weil im Laden „Küchenhelfer aus Holz bzw. mit Holzanteil“ verwendet wurden. Die Behörde sorgt sich, unter Berufung auf einschlägige Vorschriften, um die Hygiene.
Nach mehreren Zwischenurteilen ist nun kein Rechtsmittel mehr zulässig. Die mittlerweile herabgesetzte Strafe in Höhe von 280 Euro wird fällig. Damit wird es spannend: Matzer weigert sich nämlich, die Strafe zu bezahlen, da sie Holzbretter und -kochlöffel für gesünder hält als Plastikgeräte. Dazu kann sie Gutachten von Experten vorweisen.

Als Zeichen des Protests hat Matzer erklärt, „lieber ins Gefängnis zu gehen“. Spontane Unterstützung kam von Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk: Er stand bei Bekanntwerden der Affäre im vergangenen Dezember mitten im Wirtschaftskammerwahlkampf und tat kund, sich gemeinsam mit Matzer einsperren zu lassen.
„Dazu stehe ich selbstverständlich auch heute“, betont Herk. Allerdings war die Sache für ihn nicht unproblematisch. Zwar kann ein Kammerpräsident jederzeit gegen Bürokratie-Irrsinn und Unternehmer-Pflanz zu Felde ziehen. Sich gegen eine formal korrekte Strafe nur deshalb zu wehren, weil sie dem Bestraften inhaltlich nicht passt, steht einem Spitzenfunktionär freilich schlecht zu Gesicht.

Herk fand einen eleganten Ausweg: Im vorliegenden Fall fehle „aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Behörden“ die erforderliche „Rechtssicherheit“ für Unternehmer. Das wolle die Kammer „klar aufzeigen“. Tatsächlich hatte die Stadt Graz ursprünglich nicht Holz verboten, sondern nur „desinfizierbare“ Geräte gefordert. Später wurde aber wegen Verwendung von Holz gestraft. Juristisch ist das unerheblich, politisch kann man so zumindest bestehen.
Ob Matzer nun tatsächlich die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen kann, ist noch offen. Im Normalfall ist das nahezu unmöglich, weil die Behörde vor einer Haft alles pfändet, was nicht niet- und nagelfest ist. Doch aufgrund besonderer Umstände ist die Haftvariante im Fall Matzer zumindest nicht ganz auszuschließen.

Der Bioladen gehört nämlich ihrem Sohn Micha. Sie selbst war nur Hygienebeauftragte und wurde als solche bestraft, wobei im Strafbescheid weder Sohn noch Laden belangt werden. Matzers Rechtsanwalt Rainer Frank verweist in diesem Zusammenhang auf die ständige Judikatur der letzten Jahre: Jeder, der später mithaften soll, müsse im Strafbescheid von Anfang an genannt werden.
Ushij Matzer, die weniger als 1200 Euro brutto monatlich verdient, hält sich für unpfändbar: „Ich habe keinen Flatscreen und keine Ledercouch.“ Allerdings geht es um nur 280 Euro, und auch Taschenpfändung – also der Griff des Exekutors in die Geldbörse – ist möglich.

Kommt es wirklich zur Haft, wäre das ein Medienrummel und auch ein Fanal für den Bürokratie-Staat. Denn abseits der Frage „Holz oder Plastik“ ist schwer einzusehen, wieso eine mit zwei Personen besetzte Küche als „Großküche“ eingestuft und mit einem Wust an Auflagen belastet wird. Käme es am Ende hier zu einer Lockerung, dann hätte sich der Kochlöffel-Kampf gelohnt. Die Kammer sammelt übrigens auf der Online-Plattform „Schluss mit Schikanen“ (http://www.wko.at/stmk/schlussmitschikanen) weitere Beschwerden. „Wir prüfen jeden Fall“, verspricht Herk.