Am Freitag hat die Republik Österreich eine Klage gegen die ehemalige Hypo-Mehrheitseignerin BayernLB über 3,5 Mrd. Euro wegen "Täuschung" bei der Notverstaatlichung vor fünf Jahren eingebracht. Ob sich die Oesterreichische Nationalbank womöglich der Klage als Beteiligte anschließt? "Wir prüfen die Klage", sagte dazu ein Sprecher der Nationalbank auf APA-Anfrage. Konkreter wollte er nicht werden.

Die Notenbank hat die Republik vor der Verstaatlichung beraten, so gesehen müsste sie sich womöglich auch getäuscht fühlen, wenn sich die Republik Österreich nun getäuscht fühlt. Nun schauen sich die Notenbankexperten die Klage offenbar genauer an - worauf sie sich stützt und was die wesentlichen Punkte sind.

Aus der Finanzmarktaufsicht (FMA) hieß es, man habe als Aufsichtsbehörde mit der Klage nichts tun.

Neue Taskforce rechnet Pleite neuerlich durch

"Die neue Taskforce wird sich das Thema noch einmal anschauen" sagt ein namentlich nicht genannter Bankenaufseher laut Tageszeitung "Der Standard"  zum Thema eines Pleiteszenarios für die Hypo-Abbaugesellschaft Heta Asset Resolution nach dem geplanten Verkauf der Hypo-Balkantöchter. Auch die Notenbank habe nach dem Verkauf kein Problem mehr mit einer Pleite.

Ein Konkursszenario hatte die Bundesregierung im Frühjahr schon fix-fertig in der Schublade. Befürchtungen eines Bank-Runs in den Ex-Jugoslawischen Ländern in denen die Hypo-Balkanbanken tätig sind, ließen das Szenario aber in der Schublade verbleiben.

Ein Verkauf der Balkantöchter - und eine Heta-Insolvenz danach - würde diese Schwierigkeiten aber gar nicht entstehen lassen. Eine zahlungsunfähige Heta könnte die bestehenden Kreditlinien in den Balkanbanken belassen, bis sie fällig werden, zitiert "Der Standard" den namentlich nicht genannten Experten weiter.

Opposition drängt

Eine Pleite der Heta ist es auch, worauf die Opposition - FPÖ, Grüne, NEOS - drängen. Diese böte die Möglichkeit, den Milliardenschaden für die Steuerzahler niedriger zu halten.

Was aber mit den elf Milliarden Euro an Landeshaftungen Kärntens, wenn die Heta diese im Insolvenzfall nicht mehr bediente? Die Ertragsanteile vom Bund ans Land wären von einer Zwangsvollstreckung nicht erfasst, heißt es laut Zeitung in einem Gutachten von Universitätsprofessor Michael Potacs vom März. Darin werde ebenso angenommen, dass wichtige hochheitliche Aufgaben weiterhin finanziert würden - also würden etwa Kindergartentüren nicht geschlossen bleiben, wie dies teils von Regierungsmitgliedern gesagt worden war.