Wer jetzt noch Steuern sparen oder sich Geld von der Finanz zurückholen will, sollte sich beeilen. Das Jahr 2014 zählt nur noch wenige Werktage, an denen entsprechende Formalitäten bis Jahresende auf den Finanzämtern erledigt werden können. Die Kleine Zeitung listet einige wichtige Tipps auf.

Jahresausgleich. Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag – das und einiges mehr lässt sich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Dafür hat man fünf Jahre Zeit. Das heißt, für das Jahr 2009 ist sie bis 31. Dezember fällig, danach verfallen die Ansprüche.

Pendler. Unter www.bmf.gv.at steht ein Pendlerrechner zur Verfügung, der dabei hilft, zu ermitteln, ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels un- zumutbar ist. Wer erst jetzt feststellt, dass ein Anspruch auf Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro besteht, kann dies noch mit der Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Für Dienstnehmer, die ein Firmenfahrzeug privat nutzen dürfen, gibt es kein Pendlerpauschale mehr.

Werbungskosten. Sie müssen bis 31. Dezember 2014 bezahlt werden, um sie heuer von der Steuer absetzen zu können. Das betrifft Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch in diesem Jahr abgesetzt werden.

Sonderausgaben. Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung gehören in den Topf Sonderausgaben. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Höchstbetrag von 2920 auf 5840 Euro. Ab drei Kindern erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1460 Euro pro Jahr. Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro, ab dem überhaupt keine Sonderausgaben mehr zustehen.

Pensionsversicherung. Ohne Höchstbetragsgrenze und unabhängig vom Einkommen sind Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.

Kinderbetreuung. Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung bis 2300 Euro pro Kind und Jahr abgesetzt werden (abzüglich eines eventuell vom Arbeitgeber geleisteten steuerfreien Zuschusses bis 1000 Euro). Dazu zählen auch Kosten für die Ferienbetreuung unter qualifizierter Betreuung. Die Ausgaben müssen belegt werden.

Kirchenbeitrag. Die Höhe der Absetzbarkeit ist mit 400 Euro begrenzt. Die Einzahlung muss bis 31. Dezember erfolgen.

Spenden. Als Sonderausgaben absetzbar sind private Spenden mit zehn Prozent des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt. Eine Liste der anerkannten Organisationen gibt es unter www.bmf.gv.at.

Zukunftsvorsorge. Die mögliche Höchstprämie von 106,04 Euro erhält, wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer mindestens 2495,12 Euro einzahlt.
Bausparen. Die maximale Prämie von 18 Euro gibt es für eine Einzahlung von 1200 Euro.

Kleinunternehmer. Steuerbefreite Kleinunternehmer sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto 30.000 Euro heuer noch überschreiten. Eine einmalige Überschreitung um 15 Prozent binnen fünf Jahren bleibt ohne Folgen. Es kann sich aber lohnen, Umsätze in das nächste Jahr zu verschieben. Denn wird die Grenze überschritten, müssen noch 2014 bei Leistungen an Unternehmen korrigierte Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden.