Ohnehin schon schwer aufgeladen sind die Geschütze mit Klagen und Gegenklagen um jene 2,4 Milliarden, die die Hypo den Bayern von ursprünglich 4,8 Milliarden Krediten nicht mehr zurückzahlt. Es war der Grazer Wirtschaftsprüfer und Hypo-Kenner Fritz Kleiner, der 2012 die Hypo mit dem Eigenkapitalersatzgesetz aufmerksam machte, dass diese Kredite bei Krisenlage der Bank als Eigenkapital anzusehen seien. „Zuerst hat die Bank nicht einmal mit den Ohren gewackelt. Dann hat mich Koordinator Georg Krakow angerufen und gefragt, ob denn die Bank in der Krise war oder sei. Dann rief Vorstand Gottwald Kranebitter an und fragte, wieso ich glaube, dass es eine Krise sei. Ich schlug eine Klage vor, auch die bereits bezahlten 2,4 Milliarden zurückzufordern, aber vorher zahlte man noch einmal 700.000 Euro Zinsen an die Bayern“, lüftet Kleiner Abenteuerliches.

Nach dem Zahlungsstopp klagten die Bayern die Hypo beim Landgericht München. Die Hypo brachte Gegenklage ein. Vergleiche, zuletzt versucht beim Prozess gegen Werner Schmidt und andere Ex-Manager der BayernLB, scheiterten am Nein der Bayern-Anwälte. Die weisen auf Aussagen von Wolfgang Peschorn hin, dem Präsidenten der Finanzprokuratur. Im U-Ausschuss sagt er 2011 zur Frage, ob nicht das Eigenkapitalgesetz zur Anwendung hätte kommen können, dies könne er „mit gutem Gewissen beantworten: Nein.“ Vielmehr haben die Bayern nun am Handelsgericht Wien die Republik auf Rückzahlung ihrer vermeintlichen 2,4 Milliarden Kredit geklagt.

"Das kann man nicht vor Gericht lösen"

Laut Jörg Zehetner von der Wiener Kanzlei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte (KWR) müsse auch die Klage in München nach österreichischem Recht behandelt werden. Zehetners Einschätzung klingt optimistisch: „Wenn die Gesellschafterdarlehen Eigenkapitalersatz waren, wofür vieles spricht, wäre das nicht mehr zurückzuzahlen.“ Für Kleiner werden „Granaten aufgelegt. Das Ganze kann man nicht bei Gericht, sondern muss man politisch lösen.“ Man könne sich den „Unfug“ der Gegenklagen aber auch ersparen, „wenn man die Hypo-Bad-Bank Heta in Konkurs schickt“.

Die Republik zum Zurückzahlen will Zehetner in einer anderen Causa bringen: Er vertritt zwei Opfer des Schuldenschnittes durch das Sondergesetz von Ex-Finanzminister Michael Spindelegger – die Ergo Versicherung, hinter der die Münchner Rück steht, sowie die VHV Versicherung. In dem Fall hat die BayernLB, die um 800 Millionen Euro umfällt, die Republik beim Verfassungsgerichtshof geklagt. „Wir sind überzeugt, dass diese Enteignung verfassungswidrig ist“, sieht Zehetner für seine Klienten wie für die Bayern hier „sehr gute Chancen, dass der Verfassungsgerichtshof den enormen Schaden für den Ruf Österreichs wieder zurechtbiegt“. ADOLF WINKLER