Wie steht Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zum Steuersparmodell der Möbelfirma XXXLutz, deren Aufsichtsrat und Geschäftsführer er in der Vergangenheit war? Das wollten die Grünen vom Minister in einer parlamentarischen Anfrage wissen. Die Antworten fielen allerdings sehr einsilbig aus.

Die Grünen wollten unter anderem geklärt haben, wie hoch der Steuerentfall für Österreich durch die steuerschonende
Firmenkonstruktion von XXXLutz über eine Tochterfirma auf Malta ist. Antwort des Ministers: "Aufgrund der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht (...) können keine Informationen über einzelne Unternehmen bekannt gegeben werden."

Zur Frage der Grünen, ob Schelling bei seiner Aussage in der "ZIB2" vom 2. 9. 2014 bleibe, wonach er bei der Einführung der steuerschonenden Konstruktion "schon längst nicht mehr im Unternehmen tätig war", meinte der Minister: "Diese Frage ist nicht vom parlamentarischen Interpellationsrecht (...) umfasst, da sie keinen Gegenstand zur Vollziehung betrifft."

Mehr Klarheit gibt es auf die Frage, wie die Position von
Schelling zu steuerschonenden Modellen durch Auslandsverlagerung ist: "Als Finanzminister habe ich selbstverständlich Interesse daran, dass österreichisches Steuersubstrat auch in Österreich besteuert wird."

Schelling war laut Lebenslauf auf der Parlamentshomepage von 2005 bis 2011 Aufsichtsrat der XXXLutz GmbH. Von 1992 bis 2005 war er Geschäftsführer der XXXLutz GmbH. Das Nachrichtenmagazin "profil" hatte im September berichtet, dass 2007 alle Marken des Lutz-Konzerns (Lutz, Möbelix, Mömax) samt Betrieb in eine neue GmbH mit Sitz in Wels eingebracht und auf rund 350 Millionen Euro aufgewertet wurden. Dann wurde der Betrieb wieder abgespaltet, sodass nur die Lizenzen in der jungen Lutz Marken GmbH verblieben, die dann auf Malta registriert wurde. Die Lizenzen, welche die einzelnen Lutz Gesellschaften in Österreich und Deutschland künftig
für die Verwendung der XXX-Marken zu zahlen hatten, flossen fortan nach Malta, wo sie mit 35 Prozent besteuert wurden.

Allerdings gewähre der Staat Malta bei Ausschüttungen über die Grenze eine Steuergutschrift in der Höhe von 30 Prozent (womit die Steuer von 35 auf fünf Prozent schrumpft). Im konkreten Fall käme die Lutz-Gruppe in Österreich in den Genuss dieser Gutschrift; steuerfrei, weil Steuergutschriften nicht besteuert werden. Die hiesige Finanz sehe von den Lizenzerträgen in der Höhe von zuletzt
rund 40 Millionen Euro (Jahresabschluss 2012/2013) keinen Cent, berichtete das "profil".

Schelling meinte nun in der Beantwortung der Anfrage der Grünen, es solle mit dem 2. Abgabeänderungsgesetz 2014 eine Verschärfung geben. "Die Änderungen zielen dabei auf die Steuerbegünstigungsregime ab, bei denen eine zunächst erhobene Körperschaftssteuer dann wieder zum Großteil an den ausländischen Anleger zurückgezahlt wird, wie dies z. B. auch in Malta möglich ist."