Das Speichern medizinischer Informationen ist für Softwarekonzerne ein neues Betätigungsfeld. Nach Microsoft und Amazon hat auch Google in diesem Bereich massiv investiert. Von der Öffentlichkeit unbemerkt hat das Unternehmen in den vergangenen 18 Monaten eine gewaltige Gendatenbank aufgebaut.

Google Genomics kann Erbgut speichern, vergleichen und analysieren. Außerdem können virtuelle Experimente durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind dann für Wissenschaftler einsehbar.

Bereits in den 1980ern

Das alleine ist allerdings keine wissenschaftliche Sensation. Bereits in den 1980er Jahren wurde damit begonnen, große Gendatenbanken aufzubauen, erklärt Günther Koraimann, Professor am Institut für Molekulare Biowissenschaften der Universität Graz: „So können Forscher genau auf die Informationen zugreifen, die sie für ihre Forschung brauchen. Eingesetzt werden die Daten zur Untersuchung von Erbkrankheiten oder zur Analyse von Mikroorganismen.“

Die Speicherung der Gendaten haben bisher staatlich unterstütze Institute übernommen, wie das European Molecular Biology Laboratory. „Dort liegen inzwischen Genome von über 20.000 Mikroorganismen“, erklärt Koraimann. Doch das Erbmaterial des Menschen ist viel umfangreicher, als das von Bakterien. Es besteht aus rund drei Milliarden Bausteinen. Über 100 Gigabyte Speicherplatz sind dafür nötig.

Kapazitätsgrenze

Koraimann: „Inzwischen kann jeder für rund 800 Euro seine DNA bestimmen lassen und nach Andersartigkeiten in seinem Genom suchen.“ Vor allem für die Pharmaindustrie sei das sehr interessant. Der Trend gehe in Richtung personalisierte Medizin. „Medikamente könnten beispielsweise direkt auf den Patienten abgestimmt werden. Die Datenmengen würden die staatlichen Institute allerdings bald an die Kapazitätsgrenzen bringen.“

Hier springt Google ein. Für 25 US-Dollar pro Jahr übernimmt der Konzern in den USA die Speicherung der Erbgut-Daten. Allerdings müsste hier rechtlich noch einiges geklärt werden, sagt Koraimann. „Diese Daten sind hochsensibel. Sie sind eigentlich wie medizinische Daten zu behandeln und dürfen nicht öffentlich zugänglich sein.“ Es müsse geklärt werden, unter welchen Bedingungen Vergleichsuntersuchungen stattfinden könnten. Die Weitergabe und Speicherung medizinischer Daten und DNA dürfe nur mit Einverständnis des Besitzers erfolgen.

ROMAN VILGUT